Gelsenkirchen. Gelsenkirchen hat weitere Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Auch der Verkauf von Alkohol ist nachts verboten.
Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert in Gelsenkirchen über den kritischen Wert von 50 gestiegen ist, muss nun auch die hiesige Verwaltung dem Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Folge leisten und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen.
Diese Maßnahmen, die die Stadt Gelsenkirchen am Dienstag vorgestellt hat, gelten ab heute (14.10.). Darin ist nun auch festgelegt, dass gastronomische Einrichtungen in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht geöffnet haben dürfen. Auch der Verkauf von Alkohol ist in dieser Zeit nun verboten.
Inzidenzwert in Gelsenkirchen liegt bei über 60
„Damit folgen wir den Vorgaben, die uns das Land gemacht hat, bewegen uns aber in einem moderaten Rahmen, der auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Denn in Gelsenkirchen sind es nicht irgendwelche großen Ausgehmeilen, die für das Infektionsgeschehen ursächlich sind, sondern in der Hauptsache Zusammenkünfte im privaten Rahmen“, erläuterte Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff.
Die Allgemeinverfügung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt. Am heutigen Mittwoch, 14. Oktober, liegt der Wert für Gelsenkirchen bei ca. 61. Aufgrund eines technischen Fehlers bei der Datenübermittlung in der Nacht zu Mittwoch wird der Inzidenzwert in den Dashboards auf den Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Stadt Gelsenkirchen allerdings fälschlicherweise zu niedrig angegeben.
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