Gelsenkirchen. Der Corona-Inzidenzwert in Gelsenkirchen hat die 50er-Grenze deutlich überschritten. Diese verschärften Regeln für das Risikogebiet in Kraft.

Gelsenkirchen hat den kritische Corona-Inzidenzwert von 50 deutlich überschritten, er lag bereits am Dienstag bei 58,9. Die Stadt hat deshalb kurzfristig verschärfte Schutz-Maßnahmen beschlossen. „Sie sind ab Mittwoch gültig“, wie Gelsenkirchens Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff und Gesundheitsamtsleiter Klaus Mika zuletzt erklärten.

Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, private Feiern im öffentlichen Raum werden auf maximal 25 Personen beschränkt. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen im Innenbereich und mit mehr als 500 Personen im Außenbereich sind generell untersagt.


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Eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist derzeit noch nicht vorgesehen


Bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt auch an Sitz- und Stehplätzen eine Maskenpflicht. Ebenso gilt diese für Zuschauer bei Sportveranstaltungen auf den Sitz- und Stehplätzen. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt.

Mit diesen Maßnahmen folgt die Stadt dem vorgegebenen Mindestrahmen des Landes NRW, schöpft ihn allerdings nicht vollständig aus. Die Vorgaben des Landes sehen beim Überschreiten des 50er-Grenzwertes des Weiteren reduzierte Öffnungszeiten für Gastronomiebetriebe vor sowie Einschränkungen für den Verkauf alkoholischer Getränke.

„Diese Regelung haben wir aber noch nicht getroffen“, so Wolterhoff. Der Grund dafür liegt darin, „dass das Infektionsgeschehen in den Städten sehr unterschiedlich ist, auch sind die Städte strukturell völlig anders aufgestellt.“ Ein Vergleich Bochums, Recklinghausens und Gelsenkirchens hinke, weil Ausgehmeilen und -verhalten stark variierten. Teils lägen beliebte Städte auch noch unter dem Grenzwert.

„Absprachen gestalten sich daher schwierig. Städte und Gemeinden müssen in dieser Frage Einvernehmen herstellen“, so der Gesundheitsdezernent weiter. Luidger Wolterhoff setzt in der Diskussion darum auf einen Konsens, der von den Städten mit der federführenden Landesregierung getroffen wird. Bei Einzelentscheidungen – Sperrstunde ab Mitternacht beispielsweise oder erst um zwei Uhr – wäre ein City-Hopping zu befürchten, mit möglicherweise negativem Einfluss auf das Infektionsgeschehen.

In NRWs größter Stadt Köln muss an belebten Plätzen eine Maske getragen werden – beispielsweise auf Einkaufsstraßen. Ab 22 Uhr gilt dort zudem ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Eine Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, etwa in den Einkaufsstraßen Gelsenkirchens, ist noch nicht angedacht. „Wir können sehr genau nachverfolgen, dass die weit überwiegende Anzahl der positiven Fälle in unserer Stadt ihre Ursache in privaten Zusammenkünften und Feiern hat. Daher haben wir uns ausschließlich für Maßnahmen in diesem Mindestrahmen entschieden“, begründete Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff die Vorgehensweise Gelsenkirchens. Bislang hätten sich Gaststätten und Kioske nicht als Infektionsherde erweisen, ebenso wenig wie Einkaufsstraßen oder Schulen.

Weit entfernt vom Kollaps des Gesundheitssystems, Vorsicht trotzdem geboten

Klaus Mika, Chef des Gelsenkirchener Gesundheitsamtes betonte, dass die Stadt und das Land „noch weit entfernt von einem Punkt stehen, an dem das Gesundheitssystem zu kollabieren droht.“ Vorsicht sei aber dennoch geboten, „weil sich ein Virus nicht wegregeln lässt“. Von daher sollte man es sich gut überlegen, beispielsweise acht bis
zehn Gäste zum Essen nach Hause einzuladen. „Das ist zwar erlaubt, aber nicht sinnvoll, weil die meisten nicht selten aus fremden Haushalten kommen.“ Händewaschen, Hustenhygiene, Abstand und Maskentragen seien nach wie vor die besten Mittel, um die Verbreitung von Corona einzudämmen. Aktuell liegen laut Stadt 22 Patienten mit unkomplizierten Virus-Verläufen im Krankenhaus.

Die Missachtung der neuen Regelungen hat wie bisher Buß- und Zwangsgelder zur Folge. Allerdings ist die Überprüfung im privaten Bereich schwierig,

Die verschärften Schutz-Maßnahmen haben so lange Gültigkeit bis der Inzidenzwert an sieben Tagen in Folge unter dem Grenzwert von 50 liegt.