Gelsenkirchen. Kritischer Sieben-Tage-Wert fast erreicht. Was auf die Gelsenkirchener jetzt zukommen könnte: unter anderem Maskenpflicht auf der Straße.
Am Freitag (9.10.) lag der Sieben-Tage-Wert in Gelsenkirchen bei 47 – schon am Wochenende könnte die kritische Marke von 50 überschritten werden. Das heißt: Die Stadt wird zum Risikogebiet. Was bedeutet das? Und welche Maßnahmen kommen dann? Ein Überblick.
Was passiert, wenn in Gelsenkirchen der Sieben-Tage-Wert überschritten wird?
Sollte der so genannte Inzidenzwert auf über 50 steigen, werden weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Der Corona-Krisenstab der Stadt hat für diesen Fall schon entsprechende Szenarien vorbereitet, „die aber situativ eng auf die spezifische Art des lokalen Infektionsgeschehens abzustimmen sind“, heißt es auf der Homepage der Stadt.
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Wie könnten die Maßnahmen aussehen?
„Das ist davon abhängig, welche Hinweise wir bekommen, woran es liegt“, erklärt Stadtsprecher Martin Schulmann. Heißt: Die Stadt schaut zunächst einmal genau auf die Ursache und wird nach der Auswertung der Nachverfolgung konkret entscheiden, was passiert. Handelt es sich beispielsweise um ein breites Flächengeschehen, müsse man für mehr Schutz in der Fläche sorgen. „Dann dürften beispielsweise nur noch weniger Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum unterwegs sein“, erläutert Schulmann. Oder eben auch eine Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen. Sollten zum Beispiel die Schulen die Ursache sein, müsste man dort genauer hinsehen.
Treffen mit maximal zehn Personen
Am Freitag, 9. Oktober, lag der Sieben-Tage-Wert in Gelsenkirchen bei 47. Diese Schutzmaßnahmen gelten seit dem 1. Oktober: Neben den Mitgliedern einer Familie oder zweier Hausstände darf sich eine Gruppe von bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Private Feiern dürfen nur noch mit 50 statt 150 Gästen geplant werden. Weiterhin Bestand hat die Abstandsregel und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen.
Corona-Tests machen die Gelsenkirchener Hausärzte, so die Stadt. Eine Übersicht finden Sie hier.
Wie ist der Anstieg an Neuinfektionen in Gelsenkirchen zu erklären?
„Im Wesentlichen ist der Anstieg im Moment auf private Treffen oder Feiern zurückzuführen“, sagt der Stadtpressesprecher. Damit sind aber nicht unbedingt die größeren Feste gemeint, sondern auch mal die Skatrunde, der Stammtisch, die Treffen mit mehreren Freunden, der Mädelsabend oder das kleine Familientreffen.
Welche Schutzmaßnahmen gelten aktuell?
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Seit in Gelsenkirchen der erste Schwellenwert von 35 überschritten worden ist, gelten weitere Schutzmaßnahmen: Die Anzahl der zulässigen Gäste bei privaten Feiern wurde von 150 auf 50 herunter gesetzt. Für Feste, die in gewerblich vermieteten Räumen stattfinden, muss der Veranstalter für das jeweilige Fest eine Liste mit den Kontaktdaten der Gäste vorlegen. Die Stadt appelliert dringend an alle Gelsenkirchener, Zuhause, also im privatem Rahmen, nur noch mit höchstens 25 Gästen zusammenzukommen. Darüber hinaus ergeht der dringende Appell, in privaten Räumlichkeiten (z.B. Wohnungen) Feste aus herausragendem Anlass nur noch mit höchstens 25 Teilnehmenden zu veranstalten.
Wo kann ich die Details nachlesen?
Die Details regelt die seit 22. September geltende Allgemeinverfügung. Sie ist auf der Homepage der Stadt zu finden. Diese Allgemeinverfügung ist so lange gültig, bis der Inzidenzwert sieben Tage in Folge unter dem Schwellenwert von 35 liegt. „Erst dann kann aus medizinischer Sicht davon ausgegangen werden, dass der Wert dauerhaft unterhalb von 35 Infektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesenkt wurde“, heißt es auf der Homepage der Stadt.
Die Herbstferien starten – ich wollte eigentlich in den Urlaub. Geht das noch?
Ja, aber es gelten Regeln und Verpflichtungen. Alle Gelsenkirchener, die aus Risikogebieten aus dem Ausland, wie etwa Spanien oder Frankreich, kommen, müssen nach dem Urlaub in Quarantäne oder einen negativen Test vorlegen. Aber auch für alle, die innerhalb von Deutschland reisen, gibt es Regeln. Sollte der Wert in Gelsenkirchen also über 50 steigen, die Stadt zum Risikogebiet machen, gilt beispielsweise für alle Urlauber in der Mehrheit der Bundesländer ein Beherbergungsverbot. Es sei denn, man kann einen negativen Test vorweisen. Er darf aber nicht älter als 48 Stunden sein. Das Beherbergungsverbot gilt in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen.
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