Gelsenkirchen. Gelsenkirchener Gastronomin fordert von ihrer Versicherung einen Ausgleich für die Shutdown-Einbußen. Eine Entscheidung fiel jetzt vor Gericht.
Die Inhaberin einer Gelsenkirchener Gaststätte musste wie so viele ihren Betrieb während des Corona-Shutdowns schließen - sie hoffte als Ausgleich auf eine Summe von 27.000 Euro von ihrer Versicherung. Nun ist sie vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einer Klage gegen eben diese Versicherung gescheitert. In einem Eilverfahren wurde am Mittwoch entschieden, dass die Versicherung nicht zahlen muss.
Kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen Corona
Die Begründung der Richter: Wenn in der so genannten Betriebsschließungsversicherung Krankeitserreger und Krankheiten wie beispielsweise das neuartige Corona-Virus oder auch Covid-19 nicht ausdrücklich und auch nicht sinngemäß genannt sind, „besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus", heißt es in einer Pressemitteilung des OLG.
„Der von der Gastronomin geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung bestehe nicht", heißt es weiter in der Mitteilung des OLG. Die ausführliche Auflistung der vereinbarten Versicherungsbedingungen versicherten Krankheiten und Krankheitserreger sei abschließend - und sie mache dem Versicherungsnehmer deutlich, dass die Versicherung nur für die benannten und einschätzbaren Risiken haften wolle.
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