Gelsenkirchen. 20,7 Millionen Euro darf Gelsenkirchen über den Digitalpakt in seine Schulen investieren. Doch die Förderrichtlinien behindern die Umsetzung.

Es klingt wie ein Luxusproblem, ist es aber keineswegs. 20,7 Millionen Euro darf die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen des Digitalpaktes ausgeben. Davon kommen 18,6 Millionen Euro vom Bund, die restlichen zehn Prozent muss die Stadt selbst tragen. Das Problem dabei, wie so oft bei großen Förderprogrammen: Die Konditionen für die Zuteilung der Mittel sind zum Teil nur bedingt realitätsnah.

Höchstens 25.000 Euro je Schule für Endgeräte, unabhängig von der Größe

Ein wesentlicher Knackpunkt: Pro allgemeinbildender Schule – Grundschulen, alle weiterführenden Schulen und Förderschulen – dürfen bis zu 25.000 Euro ausgegeben werden für mobile Endgeräte. Das reicht für maximal 60 Tablets samt Ladewagen. Für kleinere Einheiten wie Grundschulen genügt die Ausstattung mit zwei Klassensätzen meist, wie Thomas Sowa, Teamleiter IT, bei Gesprächen mit den Schulen erfuhr. Für große Systeme wie etwa die Gesamtschule Berger Feld mit mehr als 1500 Schülern gilt jedoch das gleiche Limit von 25.000 Euro und somit maximal 60 Tablets. Und wenn eine Schule weniger Geräte anfordert, darf dennoch keine andere mehr für ihre Endgeräte ausgeben.

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Lediglich für berufsbildende Schulen gilt diese Beschränkung nicht. „In den vier Berufskollegs spielt die digitale Ausstattung tatsächlich eine besondere Rolle“, räumt Sowa ein. Dennoch hält er es für den falschen Ansatz, für alle anderen Schulen größenunabhängig den gleichen Maßstab anzulegen. Zur künftigen Ausstattung gab es bereits mit allen Schulen zwei Informations- und Abspracherunden: Was die Schulen sich wünschen, ist bekannt – wenn es auch nicht immer zu den Richtlinien passt.

Wieviel Geld Gelsenkirchen abrufen kann, hängt auch vom Land NRW ab

Thomas Sowa, Teamleiter Informationstechnik, Digitalisierung und Medienentwicklung der Stadt, koordiniert die digitale Ausstattung der Schulen in Gelsenkirchen. Hier ein Blick in den Serverraum des Berufskollegs an der Grimmstraße.
Thomas Sowa, Teamleiter Informationstechnik, Digitalisierung und Medienentwicklung der Stadt, koordiniert die digitale Ausstattung der Schulen in Gelsenkirchen. Hier ein Blick in den Serverraum des Berufskollegs an der Grimmstraße. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Ein weiteres Problem: Für digitale mobile Endgeräte wie Tablets stehen nur dann wirklich 25.000 Euro je Schule zur Verfügung, wenn die Gesamtinvestitionen für alle allgemeinen Schulen in einem vom Fördermittelgeber vorgeschriebenen Verhältnis zueinander stehen. Bei 69 allgemeinbildenden Schulen in Gelsenkirchen könnten insgesamt 1,7 Millionen Euro für mobile Endgeräte ausgegeben werden. Um die Summe voll ausschöpfen zu können, müssen die Gesamtausgaben für alle allgemeinbildenden Schulen mindestens 8,6 Millionen Euro betragen, der Anteil mobiler Geräte wie Tablets darf maximal 20 Prozent betragen. Der Rest muss in andere digitale Geräteausstattung fließen. „Einen Schwerpunkt werden wir bei naturwissenschaftlichen Fächern legen: neue Mikroskope, Messgeräte, Robotic-Ausstattung, stationäre PCs, Whiteboards...“, erläutert Sowa. digitalpakt-mittel für die schulen tröpfeln bisher nur digitalpakt-mittel für die schulen tröpfeln bisher nur

Laut Förderrichtlinien gehen Gelder, die bis zum 31.12.2021 nicht beantragt sind, an den Bund zurück, der sie neu auf die Bundesländer verteilen kann. Auf Basis der vom Land beantragten Gesamtsumme, nicht des Antragsvolumens einzelner Kommunen. Wenn NRW unterm Strich also zu wenig bis zum Stichtag beantragt hat, können die dann noch zur Verfügung stehenden Mittel für NRW in ein anderes Bundesland verschoben werden, das mehr beantragt hat. Obwohl grundsätzlich bis Ende 2024 Anträge gestellt werden können.

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Wartung und Erneuerung müssen die Städte als Schulträger allein tragen

Ein weiteres Problem laut Sowa: „Die Wartung, der Betrieb und auch die Erneuerung der Geräte nach spätestens fünf Jahren liegt nach Digitalpakt-Regeln allein bei der Stadt als Schulträger.“ Die Stadt braucht also mehr Personal für Wartung und Betrieb sowie Rücklagen für die Erneuerung. Die Anschaffung der neuen Geräte muss zwar flächendeckend geplant und beantragt werden; den Schulen zur Verfügung gestellt werden können sie allerdings nur gestaffelt. Weil nicht an allen Schulen gleichzeitig die notwendige Software-Ausstattung installiert werden kann, die Geräte für die Bedürfnisse der Schulen eingerichtet werden müssen.

Aber die Ausstattungs-Reihenfolge ergibt sich ohnehin aus der vorhandenen Digitalstruktur. Nicht alle Schulen sind schon auf dem neuesten Stand, andere werden nach erfolgter baulicher Vorbereitung dabei sein. Das Berufskolleg an der Overwegstraße sowie am Goldberg sind davon betroffen, und auch die Gertrud-Bäumer-Realschule und die Gesamtschule Berger Feld warten noch auf die digitale Ausstattung.