Gelsenkirchen/Krefeld. Der Verdächtige im Fall der wohl toten Gelsenkirchenerin Anna S. verletzte 2014 eine weitere Ex-Freundin schwer. Dafür wurde er nun verurteilt.

Von Anna S. fehlt weiterhin jede Spur. Am Sonntag, 23. Juni 2019, gegen 1 Uhr nachts wurde die junge Frau aus Bismarck das letzte Mal von Angehörigen in Gelsenkirchen gesehen. Der Mann, der verdächtigt wird, die 35-Jährige getötet zu haben, sitzt seit 27. November 2019 in Untersuchungshaft. Der Krefelder, der familiäre Bezüge nach Gelsenkirchen hat, war eine Zeit lang der Partner von Anna S. Es soll eine schwierige Beziehung gewesen sein, geprägt durch Eifersucht und Nachstellungen seitens des Mannes, erinnern sich die Angehörigen der jungen Frau. Nun wurde der mutmaßliche Mörder Michael S. in Krefeld verurteilt – wegen einer weiteren Gewalttat gegen eine Frau. Klar wurde in dem Prozess auch: Der mittlerweile 46-Jährige hat schon einmal getötet.

Gelsenkirchenerin führte eine schwierige Beziehung

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Das Landgericht Krefeld sprach den 46-Jährigen, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, diese Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig. Verhandelt wurde eine Tat aus dem Jahr 2014. S. hatte in seiner Wohnung seine damalige 32 Jahre alte Freundin eingesperrt, soll sie mit Handschellen gefesselt, getreten und mit einem Schraubenschlüssel auf den Kopf geschlagen haben.

Das Urteil aus dem Jahr 2015 war noch nicht rechtskräftig, der Krefelder blieb auf freiem Fuß. Nach intensiver Beweisaufnahme hat die Berufungskammer das erstinstanzliche Urteil bestätigt, in dem der Krefelder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Auch in der Berufungsverhandlung stritt der Mann die Vorwürfe ab.

Totschlag: Frau 1999 mit 120 Messerstichen getötet

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Das Opfer sprach auch hier von einer „Dramabeziehung“, berichtete von der Eifersucht des Angeklagten, der sie ständig überwacht habe. Auch ein Berufskraftfahrer belastete den Angeklagten. Der 57-Jährige gab an, dass der Krefelder ihn damit beauftragt habe, die Frau ins Ausland zu verschleppen, damit sie nicht gegen ihn aussagen kann.

Am ersten Verhandlungstag des aktuellen Verfahrens wurde durch Verlesen bekannt, dass S. bereits eine langjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlag verbüßt hat. Das Duisburger Landgericht hatte ihn zu elf Jahren Haft wegen Totschlag verurteilt. 1999 hatte Michael S. seine Freundin und Arbeitskollegin mit 120 Messerstichen getötet, weil sie ihn verlassen hatte.

Staatsanwaltschaft Essen bereitet Anklageerhebung vor

Die Leiche der Gelsenkirchener Kinderpflegerin Anna S. wurde bislang nicht gefunden. Allerdings sollen belastende Datenträger bei Michael S. gefunden worden sein. Das Videomaterial soll die tote Frau zeigen.

Zum Verfahrens- und Ermittlungsstand teilt die Essener Staatsanwältin Sonja Hüppe mit: „Neue Erkenntnisse haben sich bislang nicht ergeben. Selbstverständlich tun wir weiterhin unser Möglichstes, um die noch offenen Fragen zu klären. Mit Anklageerhebung ist in Kürze zu rechnen.“ (