Krefeld/Gelsenkirchen. Gegen den 46-Jährigen, der im Fall Anna S. in U-Haft sitzt, wird in einem anderen Fall verhandelt. Dabei kam raus: 1999 hat er eine Frau getötet.
Großes Presseaufgebot im Krefelder Landgericht: Vor der Krefelder Strafkammer stand der 46-jährige Michael S., der verdächtigt wird, die seit dem 23. Juni 2019 vermisste Anna S. aus Gelsenkirchen ermordet zu haben. In der Berufungsverhandlung ging es um eine Straftat aus dem Jahr 2015, bei der S. eine 32-jährige überfallen, schwer verletzt und gefesselt haben soll. Dafür hatte Michael S. ein Jahr später eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten kassiert.
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Dass gegen Michael S. auch ein Haftbefehl wegen Mordverdacht besteht, bestätigten die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwältin unter Bezug auf die vermisste Anna S.. Der Haftbefehl wurde jedoch nur erwähnt, aber nicht vorgelesen. Der Grund: In dem Haftbefehl ist genau beschrieben wie Michael S. die 35 Jahre alte Frau getötet haben soll.
Video soll tote Frau zeigen
S. soll die Tote gefilmt haben. Das Video soll aus seiner Wohnung stammen und ist entscheidendes Beweismittel gegen S., das auch zum Haftbefehl führte. Am ersten Verhandlungstag der Berufung, zu der S. unter schwerer Bewachung aus der Untersuchungshaft vorgeführt erschien, wurde durch Verlesen bekannt, dass Michael S. wegen Totschlag 1999 zu elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Er hatte eine Frau mit 120 Messerstichen brutal getötet. Die Strafe musste er voll verbüßen.
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S. wurde sowohl in diesem Verfahren als auch im aktuellen Berufungsverfahren als immens gefährlich bezeichnet. Die Essener Nebenklägerin seines 32-jährigen Opfers beantragte ein Gutachten mit dem Ziel, dass Sicherungsverwahrung verhängt werden soll. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung mit absoluter Teilnahmslosigkeit, begleitet von hämischem Grinsen und Kopfschütteln.
Die Leiche von Anna S. wurde bis heute nicht gefunden. Die Ermittlungen wegen Mordverdacht laufen noch.