Buer/Essen. 25-mal hatte Faruk P. auf sein Opfer in Buer eingestochen. Ins Gefängnis muss er nicht, aber in die Psychiatrie. Die Nebenklage geht in Revision.

Die Messerattacke gegen eine 32-jährige Frau vor der Schauburg in Buer im vergangenen Sommer ist mit dem Urteilsspruch gegen den Täter nicht beendet.

Die Nebenklägerin hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt, mit dem der Angeklagte Faruk P. wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und auf unbefristete Zeit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen worden ist.

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Die Anwaltskanzlei Meister & Partner informierte am Dienstag über den Schritt ihrer Mandantin. In dem Schreiben heißt es: „Völlig zutreffend hat das Landgericht Essen festgestellt, dass von Faruk P. nach wie vor eine erhebliche Gefahr für Seda, ihre Familie und die Gesellschaft ausgeht. Die unbefristete Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt ist daher im Sinne des Schutzes der Nebenklägerin zu begrüßen.“

Nebenklage: Anklage müsste auf Mord lauten

Im Gegensatz zur Auffassung des Gerichts stehe aber für die Nebenklägerin nicht „zweifelsfrei fest“, dass der Angeklagte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung als schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne anzusehen ist. Diese Einschätzung des Landgerichts hatte zur Folge, dass gegen den Angeklagten keine strafrechtlichen Sanktionen, insbesondere keine langjährige Haftstrafe verhängt werden konnte.

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Nach Ansicht der Nebenklage ist das vorliegende Sachverständigengutachten keine tragfähige Grundlage für diese Einschätzung. Es wurde daher ein zweites Sachverständigengutachten beantragt, was vom Gericht allerdings abgelehnt worden ist. Die Nebenklage ist daher nach wie vor der Ansicht, dass im Rahmen einer zweiten Begutachtung zu klären wäre, ob P. nicht zumindest als eingeschränkt schuldfähig anzusehen wäre.

Die Nebenklage hält zudem daran fest, dass die Anklage nicht auf versuchten Totschlags, sondern auf Mord lauten müsste.