Essen/Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener, der laut Urteil im Wahn 25 Mal auf eine Frau einstach, muss in die Psychiatrie. Zuhörer beschimpften das Gericht.
Faruk P., der die Zumbalehrerin seiner Frau jahrelang verfolgt und am 22. Juni 25 Mal auf die 32-Jährige eingestochen hatte, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Das entschied am Mittwoch das Essener Schwurgericht. Es ging von einer wahnhaften Erkrankung des 43-Jährigen aus und ordnete seine Unterbringung an, weil er in Freiheit weiterhin gefährlich sei.
Begleitet wurde die Urteilsbegründung durch Richter Katrin Jansen von spöttischen Bemerkungen im Zuhörerbereich. Anschließend äußerte sich lautstarker Unmut. Mit "Scheiß Staat" und "Buh"-Rufen beschimpften einige der Zuhörer das Gericht. "Schuld muss Schuld bleiben", rief eine Frau und kritisierte damit die Unterbringung in der Psychiatrie.
Angeklagter psychisch schwer krank
Dabei herrschte unter den meisten Juristen im Saal Einigkeit, dass Faruk P. seit Jahren ein psychisch schwer kranker Mann ist. Psychiaterin Marianne Miller als Gutachterin hatte von einer schizoaffektiven Psychose gesprochen.
Anfang 2017 hatte Faruk P. sein späteres Opfer kennengelernt. Die Zumba-Lehrerin hatte ihm zwar keinen Anlass gegeben, er ging aber davon aus, dass auch sie ihn liebe und sie ein Verhältnis hätten. Als sie ihn eindeutig zurückwies und drohte, seiner Frau von seinen Bemühungen zu erzählen, kippte sein wahnhaftes Erleben um. Richterin Katrin Jansen: "Jetzt fühlt er sich von ihr verfolgt, sieht sie als ,böse Frau'."
Opfer muss Wohnung wechseln
Er setzt ihr und ihrem Mann zu, in Stalker-Manier bedrängt er sie. Sie wehrt sich, zeigt ihn elfmal an, erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen ihn, wechselt die Wohnung und die Telefonnummer. Doch Faruk P. spürt sie immer wieder auf.
Am 22. Juni eskaliert die Situation völlig. In der Nähe ihrer Wohnung in der Horster Straße sieht sie ihn. Er deutet mit einer Handbewegung an, ihr die Kehle durchschneiden zu wollen. Sie ruft die Polizei. Die Beamten ermahnen ihn, die Frau in Ruhe zu lassen, und erteilen ihm einen Platzverweis.
Im Hausflur überrumpelt
Doch daran hält er sich nicht. Kurze Zeit später überrumpelt er die 32-Jährige in ihrem Hausflur. "Du wirst sterben", sagt er und sticht insgesamt 25 Mal auf sie ein. In größter Not rettet sie sich nach draußen, Passanten werden auf sie aufmerksam, Faruk P. flieht. Schnell wird er festgenommen. Sein Opfer leidet noch heute an den Folgen der Tat, körperlich, vor allem aber seelisch.
Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif und Verteidiger Markus Waclawek beantragen beide einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit sowie die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.
Gewalt gegen Frauen ist Thema der Nebenklage
Nebenklageanwalt Frank Jasenski hält ein langes Plädoyer und fordert das Gericht auf, Gewalt gegen Frauen eindeutig zu ahnden. Es ist zeitweise ein eher gesellschaftspolitisches Plädoyer. Im Prozess hatte er sich auch gegen die psychiatrische Gutachterin Miller ausgesprochen, sah keinen Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und der Tat. Dennoch fordert jetzt auch er, den Angeklagten wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit in die Psychiatrie einzuweisen.
Das Gericht kritisiert im Urteil die Versuche der Nebenklage und der Zuhörer, das Thema "Stalking" in den Vordergrund zu stellen. Richterin Jansen: "Hier geht es nicht um Nachstellung. Hier geht es allein um die Tat vom 22. Juni."
Und sie betont, dass das Gericht "sicher" von einer aufgehobenen Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgeht. Die Zuhörer, die offenbar zum Frauenverband Courage und zur MLPD aus Gelsenkirchen gehören, erreicht sie nicht. Nach der Beschimpfung im Saal demonstrieren sie wieder draußen vor dem Landgericht.