Gelsenkirchen/Bochum. Der Streit um die Direktvergabe an die Bogestra ist beigelegt. Das Verkehrsunternehmen darf in Gelsenkirchen bis 2041 den ÖPNV organisieren.

Der Weg durch die gerichtlichen Instanzen ist beendet: Vor dem für Ende des Monats anberaumten Gerichtstermin ist der juristische Streit um die Direktvergabe an die Bogestra beigelegt, teilt das Verkehrsunternehmen fest. Die Bogestra darf den öffentlichen Nahverkehr in Bochum, Gelsenkirchen und einigen anderen Städte bis zum Jahr 2041 organisieren. Eine entsprechende Direktvergabe ist nun rechtsgültig.

Der Wittener Unternehmer Reisedienst Killer hatte 2019 gegen die Direktvergabe von Verkehrsleitrungen in Gelsenkirchen und Bochum geklagt. Er sah Wettbewerbsverzerrungen und hatte bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster deswegen Beschwerde eingelegt. Die Kammer teilte seine Einschätzung.

Gelsenkirchener Rat entschied ohne Gegenstimmen

Bis zum Jahr 2041 sollen Busse und Bahnen der Bogestra durch Gelsenkirchen fahren. Das hatte der Rat der Stadt ohne Gegenstimmen abgesegnet und Ende März erteilte die Verwaltung dem Unternehmen den Auftrag, wie auch in Bochum die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet zu übernehmen. Im Vorgriff auf eine mögliche Entscheidung pro Killer war zudem eine Notvergabe des Nahverkehrsauftrags beschlossen worden, um einem drohenden Totalausfall vorzubeugen.

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Begleitend zu dem gerichtlichen Verfahren wurden zwischen den Beteiligten Gespräche geführt, so Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann. Im Ergebnis sei gemeinsam festgestellt worden, dass unter anderem aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zu Vergabeverfahren unter anderem in Bezug auf die Ruhrbahn die Fortsetzung des Verfahrens nicht zielführend sei. „Die juristischen Schritte zur Beendigung des Verfahrens wurden entsprechend abgestimmt.“

Vorgesehene Laufzeit von 22,5 Jahren bleibt in Kraft

Damit bleibt die im Mai 2019 an die Bogestra erteilte Direktvergabe weiterhin für ihre vorgesehene Laufzeit von 22,5 Jahren in Kraft Beim Verkehrsdienstleister zeigt man sich erfreut, dass „in dem Thema ein für alle Seiten tragfähiger und zukunftsgerichteter Weg jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung gefunden werden konnte“.