Gelsenkirchen. Gütetermin gescheitert: Die Stadt wirft dem 58-jährigen Leiter der Gelsenkirchener Musikschule sexuelle Belästigung einer Bewerberin vor.
Der Gütetermin zwischen dem Leiter der Gelsenkirchener Musikschule, Alfred Schulze-Aulenkamp, und der Stadt ist gescheitert. Die Stadt hatte dem langjährigen Chef der Musikschule im Dezember 2019 fristlos gekündigt. Seit 2005 war der studierte Berufsmusiker in leitender Funktion tätig. Vor Gericht wurde jetzt bekannt, dass die Stadt dem 58-Jährigen sexuelle Belästigung gegenüber einer Bewerberin an der Musikschule vorwirft. An einer gütlichen Einigung ist keine der streitenden Parteien interessiert. Die Stadt besteht weiter auf einer Kündigung, der studierte Musiker will auch zukünftig als Leiter der Musikschule arbeiten.
Was geschah zwischen dem Leiter der Gelsenkirchener Musikschule und der Bewerberin?
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Für die Kammer-Entscheidung, die am 24. März erfolgen soll, wird die Bewertung des Vorwurfs von entscheidender Bedeutung sein. Sexuelle Belästigung können körperliche Berührungen, aber auch anzügliche, ehrverletzende Bemerkungen oder auch zweideutige Sprüche sein. Was genau geschah beim Gespräch zwischen dem Leiter der Musikschule und der Bewerberin wurde nicht öffentlich erklärt. Fest steht, dass die junge Frau, die sich auf eine Stelle beworben hatte, nach dem Gespräch am 27. November eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte.
Keine Abmahnung vor der Kündigung
Eine Abmahnung oder Ermahnung hatte Alfred Schulze-Aulenkamp vor der Kündigung nicht erhalten. Ein Urteil wird die 5. Kammer am Arbeitsgericht am 24. März um 10.30 Uhr verkünden.
Gegen die Entscheidung kann jede Partei Berufung einlegen. In zweiter Instanz entscheiden dann die Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm.
Der städtische Justiziar Mariusz Ziolkowski wollte noch beim Gütetermin „voll umfänglich“ über die Details der Vorwürfe sprechen. Dr. Wolf-Dieter Kuhlmann, Rechtsvertreter des Klägers, sah darin eine Taktik der Stadt, den Kläger „öffentlich mies zu machen“. Man müsse alles vermeiden, um mit Dreckschleudern zu werfen. Sein Mandant wolle seine Tätigkeit ohne bleibenden Schaden weiter ausüben. Der städtische Justiziar wiederum rechtfertigte seinen Vorschlag damit, dass auch der Ruf der Stadt auf dem Spiel stehe. Schließlich habe sie einem Mitarbeiter in leitender Funktion fristlos gekündigt.
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Gelsenkirchener Gericht fragt: Ist der Personalrat ausreichend informiert worden?
Beide Parteien haben beim gestrigen Gütetermin angedeutet, dass sie den Kammertermin lediglich als Durchlauftermin betrachten. Sowohl die Stadt als auch der Kläger wollen gegen die jeweilige Entscheidung, die zu ihren Ungunsten beim Kammertermin im März verkündet wird, Berufung einlegen. Richterin Renate Schreckling-Kreuz forderte den Vertreter der Stadt auf, bis zum Kammertermin die Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidung zu prüfen. Weiter soll die Stadt darlegen, ob der Personalrat auch ausreichend über die Details informiert worden sei, die den Musikschulleiter entlasten. Die Personalvertreter hatten der Kündigung im letzten Jahr nicht widersprochen.
Der Rechtsstreit dürfte vermutlich noch lange dauern. In zweiter Instanz würde sich bei der Berufung jeweils einer der Parteien das Landesarbeitsgericht in Hamm mit dem Fall befassen. Hilfsweise hatte die Stadt bei der fristlosen Kündigung eine soziale Auslauffrist bis Mitte des Jahres eingeräumt.