Gelsenkirchen. Musikschulleiter Alfred Schulze-Aulenkamp will gegen seine außerordentliche Kündigung klagen. Die Stadt Gelsenkirchen nannte keine Gründe.

Der langjährige Leiter der Musikschule Gelsenkirchen, Alfred Schulze-Aulenkamp, wehrt sich gegen seine fristlose Kündigung. Er betont, seit fast 30 Jahren für die Stadt Gelsenkirchen „erfolgreich und ohne Beanstandungen“ tätig gewesen zu sein. Entsprechend seinem Arbeitsvertrag sei er ordentlich unkündbar, so erklärt sein Anwalt, Wolf-Dieter Kuhlmann. Daher sei es wohl zu dieser außerordentlichen Kündigung gekommen, für die die Stadt im Kündigungsschreiben aber keine Gründe genannt habe.

Klage erhoben beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen auf Unwirksamkeit der Kündigung

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Beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen sei inzwischen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung erhoben worden, so der Anwalt. Alfred Schulze-Aulenkamp gehe als sicher davon aus, dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben werde. Er wolle vielmehr seine bisherige Tätigkeit auch in Gelsenkirchen fortsetzen. Darin fühle er sich auch durch zahlreiche Solidaritätsbekundungen von Kollegen, Mitarbeitern und Schülern bestärkt.

Tatsächlich kündigte auch die Vorsitzende der Städtischen Chorgemeinschaft Recklinghausen, Marianne Kalfhaus, auf Nachfrage der WAZ gegenüber an, dass der Chor die erfolgreiche Zusammenarbeit mit seinem künstlerischen Leiter Alfred Schulze-Aulenkamp auf jeden Fall fortsetzen wolle – obwohl man dort von der Kündigung bereits wusste.