Gelsenkirchen. Auf Gelsenkirchener Friedhöfen sollen Bestattungen günstiger werden. Ab 2020 gelten weitere Neuerungen für Beisetzungen. Eine Übersicht.
Die Stadt möchte Anreize dafür schaffen, Menschen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet beizusetzen. Dafür wurde die Friedhofsordnung geändert. So gibt es künftig unter anderem neue preisgünstige Bestattungsmöglichkeiten für Urnen. Auch das Angebot für Beisetzungen im Friedhain wurde erweitert und die Rahmenbedingungen für Wahlgräber geändert.
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Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, Urnen in den Naturgrabstätten, die Anfang 2019 zunächst nur für Sargbestattungen eingeführt wurden, beizusetzen. Gelsendienste wirbt für die „kostengünstige, naturnahe Bestattungsform“, weil die Gräber „für die Angehörigen pflegefrei“ seien. Grund für die Änderung sei die große Nachfrage. Naturgrabstätten gibt es auf folgenden Friedhöfen: Hassel-Oberfeldingen, Hauptfriedhof, Horst-Süd, Beckhausen-Sutum, Westfriedhof, Ostfriedhof, Rotthauser Friedhof und Südfriedhof.
Außerdienststellung des Alten Friedhofs teilweise aufgehoben
Im Friedhain desdürfen Urnen aus biologischen Gründen nicht mehr mit sogenannten Überurnen, die als Schmuck über die eigentliche Aschekapsel gezogen werden können, beigesetzt werden. Diese zersetzen sich wegen der Bodenverhältnisse dort zu langsam, heißt es. Mit 30 Jahren ist die Ruhezeit dort außerdem fünf Jahre länger als auf den übrigen Friedhöfen.
Generell erfolgen Urnenbeisetzungen auf Friedhainen im Wurzelbereich der Bäume, Särge werden auf dem Haupt-, West-, Ost- und Südfriedhof im Randbereich der Feldes in die Erde gelassen. Auf dem Alten Friedhof können zurzeit nur Urnen bestattet werden. Dafür wird die teilweise Außerdienststellung des Friedhofs aufgehoben.
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Angehörige können dort zudem die Grabstätten mit individuellen Grabsteinen kennzeichnen. Das ist in anderen Friedhainen nicht möglich, dort ist lediglich eine Namenstafel erlaubt. In Beckhausen hingegen möchte die Stadt „eine attraktive und wohnortnahe Alternative zu dem Bestattungswald in der Nachbargemeinde“ schaffen. Die Pflege des Grabfeldes ist dennoch, wie bei allen Friedhainen, Aufgabe von Gelsendienste.
Stadt schafft Alternative zu Wahlgräbern
Neu ist die Möglichkeit, in den Gemeinschaftsgräbern, im Friedhain und in den Naturgrabstätten nebeneinander liegende Grabstellen zu reservieren. Die Stadt möchte damit eine preisgünstige Alternative zu Wahlgräbern schaffen, beschränkt diese jedoch zunächst auf zwei benachbarte Grabstätten. Auch Urnenwahlgrabstätten für maximal zwei Urnen und Stelen wird es künftig ebenso geben.
Gleichzeitig führt die Stadt Einschränkungen bei den Wahlgrabstätten ein: Künftig wird es nur noch maximal vier Gräber nebeneinander geben, die für 25 statt wie bisher 30 Jahre genutzt werden dürfen. Auch die Bezahlung ändert sich: Statt bei der ersten Nutzung das gesamte Grab in Rechnung zu stellen, will Gelsendienste künftig nur noch die wirklich genutzte Stelle berechnen.
Muslime dürfen künftig korankonform bestattet werden
Zahlen und Fakten
Gelsenkirchen hat insgesamt zwölf städtische Friedhöfe. Teilweise außer Dienst gestellt sind der Nordfriedhof Hassel, der Alte Friedhof Mühlenstraße, der Friedhof Resse und der Alte Friedhof Beckhausen.
Die christlichen Kirchen betreuen neun der Friedhöfe, um einen kümmert sich die jüdische Gemeinde. Auf dem städtischen Friedhof in Hassel-Oberfeldingen gibt es zudem einen muslimischen Friedhofsteil.
Mit einer Größe von 147 Hektar stellen die Ruhestätten einen wesentlichen Teil des städtischen Grüns dar.
Muslime dürfen auf dem Friedhof Hassel-Oberfeldingen gemäß ihres Glaubens sarglos bestattet werden. Eine Änderung im Bestattungsgesetz NRW macht es möglich, Menschen muslimischen Glaubens nach den Grundsätzen des Korans in einem Leichentuch zur letzten Ruhe zu legen.
Der Rat der Stadt hat diese Änderungen in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause beschlossen, „um zusätzliche Anreize für eine Bestattung auf den städtischen Friedhöfen in Gelsenkirchen zu schaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die gelten ab dem 1. Januar.