Gelsenkirchen. Seit 1999 gibt es die Verbraucherinsolvenz. Gelsenkirchener Schuldnerberaterinnen der Verbraucherzentrale bearbeiten pro Jahr rund 350 neue Fälle.
Zitate von Schuldnern, denen die Verbraucherzentrale NRW in den vergangenen Jahren geholfen hat, hängen auf einer Stellwand in den Beratungsräumen an der Robert-Koch-Straße 4. Ein Gelsenkirchener bedankt sich explizit für die Unterstützung der Schuldnerberaterinnen und schreibt auch, dass er sich „früher hätte Hilfe holen“ sollen. Und künftig auf keinen Fall mehr einfach Briefe mit Rechnungen und Mahnungen „einfach in der Schublade verschwinden lassen“ werde.
1,5 Stellen in der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale
Wegducken, wenn einfach keine Lösung mehr realistisch scheint, die Augen vor den Problemen verschließen, kapitulieren vor dem Schuldenberg, der sich so gigantisch aufgetürmt hat, mit dem verbliebenen Geld die nötigsten Löcher stopfen, aber vielleicht die Miete oder den Strom nicht mehr bezahlen, weil es dafür einfach nicht mehr reicht, bis irgendwann der Wohnungsverlust droht: Astrid Simon und Barbara Wendland, die Schuldnerberaterinnen der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen kennen das ganze Spektrum an Schuldnerverhalten, sie kennen auch die Not und die Scham der Betroffenen. Und sie nehmen die Angst, sich Hilfe zu suchen: „Es ist so wie es ist. Wir rechnen nicht alles auf, was schief gelaufen ist. Wir machen keine Vorwürfe keine Vorhaltungen“, sagt Simon. „Es ist nicht peinlich, wenn man Schulden hat“. Eher schwierig werde es allerdings, wenn man „aus falscher Scham zu spät Rat sucht.“
Service und Sprechstunden
Sprechstunden bietet die Verbraucherzentrale zur Schuldner und Verbraucherinsolvenzberatung (Anmeldung 0209 1576 0301,- 06). Über das Pfändungsschutzkonto wird montags (14.30-16.30 Uhr) informiert – das nächste Mal am 21. Oktober. Eine offene Sprechstunde gibt es montags um 9 Uhr. Termine: 14. und 28. Oktober, 25. November.
Ein Vortrag generell zur Schuldnerberatung wird am 24. Oktober, 14. 30 Uhr, angeboten. Treff: Verbraucherzentrale, Robert-Koch-Straße 4
Rechtzeitig kompetenten Rat und Unterstützung suchen, sich nicht im Leben mit den Schulden – auch mit Hilfe eibnes Pfändungsschutzkontos – einzurichten, statt Probleme gezielt anzugehen: Das ist die „dringende Empfehlung“, die die beiden Beraterinnen auch im Jahr 20 nach der Neuordnung der Insolvenzordnung vor allem geben. Bis 1999 bedeutete Überschuldung ein lebenslängliches Dasein am Existenzminimum in sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung“, betont Wendland. Seitdem besteht die Chance auf einen Neustart und die Befreiung von den Restschulden. Das Verfahren ist lang, aus Sicht der Beraterin (noch) zu lang: „Im Moment vergehen insgesamt noch grob zehn Jahre, bis man wirklich wieder neu starten kann.“
Gelsenkirchen liegt in NRW auf dem dritten Rang
6,93 Millionen Bundesbürger über 18 Jahre sind überschuldet, landesweit liegt Gelsenkirchen mit 17,88 Prozent hinter Wuppertal und Herne auf dem dritten Rang bei den überschuldeten Haushalten. Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder der Tod des Partners sind immer noch die Hauptursachen für Überschuldung. Aber gerade in Gelsenkirchen registrieren die Beraterinnen auch „längerfristiges Niedrigeinkommen“ als wachsendes Schuldenrisiko. Simon: „Wir beraten viele Leute, die berufstätig sind und zusätzlich noch Leistungen vom Jobcenter beziehen.“
Rund 350 Neufälle pro Jahr landen bei der Verbraucherzentrale. 3639 waren es seit 2006. Anträge auf Insolvenzverfahren wurden 407 mal gestellt. „Nicht jede Schuldnerberatung ist auch gleich eine Insolvenzberatung“, sagt Simon. „Insolvenz bedeutet immer die Eröffnung eines Verfahrens vor Gericht. Wir schließen hier immer noch relativ viele Vergleiche. Durch Verhandlungen mit Gläubigern oder durch das Abwehren unberechtigter oder überhöhter Forderungen konnte wieder das Fundament fürs Auskommen mit dem Einkommen gelegt werden.“
In fünf Schritten durchs Insolvenzverfahren
Bis 1999 gab es kein Verfahren zur privaten Entschuldung von „natürlichen Personen“.
Das in fünf Schritte aufgeteilte Verfahren gilt für Privatpersonen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben sowie für ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben. Am Anfang steht die Schuldnerberatung – auch beim Versuch, einen Insolvenzvergleich, also eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern, zu erzielen.
Gelingt dies nicht, wird bei Gericht das Insolvenzverfahren beantragt, unter anderem mit einem Antrag auf Erteilung einer Restschuldbefreiung, einer Vermögensübersicht und einem Schuldenbereinigungsplan. Ehe das Verfahren eröffnet wird, prüfen Richter, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Aussicht auf Erfolg hat. Bei positiver Bewertung werden der Plan und die Vermögensübersicht an die Gläubiger verschickt. Nach Ende der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung erteilt – bislang nach sechs Jahren. In Europa sollen Entschuldungsfristen auf drei Jahre vereinheitlicht werden. In Deutschland, so die Verbraucherzentrale, könne dies bis 2021 geschehen. Für Fälle ab Mitte 2014 gibt es bereits eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren, vorausgesetzt mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten wurden bezahlt.