Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Eine Gelsenkirchener Seniorin beklagt sich über gleich zwei Mieterhöhungen in zwei Jahren. Der Mieterbund rät, Preissteigerungen immer zu prüfen.
Seit mehr als 50 Jahren lebt Margret A. (Name geändert) in ihrer Wohnung auf der Hammerschmidtstraße. Wegziehen möchte die Seniorin dort auf keinen Fall. Auch, weil sie die alte Werkswohnung im Laufe der Jahre immer weiter renoviert hat, sich dort wohlfühlt. Vor zwei Jahren übernahm jedoch eine neue Firma die Verwaltung der Häuser. Und erhöhte die Miete erst einmal um über zehn Prozent. Ein harter Schlag für die Rentnerin. Doch damit nicht genug: In diesem Jahr soll sie einer weiteren Mietsteigerung zustimmen, ab September gut 15 Prozent mehr zahlen als bisher.
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Auf Nachfrage der Redaktion erklärt die Vermieterfirma Grand City Property (GCP), dass die Nettokaltmiete von Margret A. „auch weiterhin unter der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel“ liege. Der Mietspiegel wird von Stadt und Vertretern der Wohnungswirtschaft festgelegt. Er soll eine Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter sein. Neben Alter und Größe der Wohnung fließen auch das Wohnumfeld und der Grad der Modernisierung mit in die Berechnungen ein.
Modernisierte Wohnungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen
Punkte, über die Mietparteien durchaus unterschiedlicher Ansicht sein können, wie Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterverein Gelsenkirchen erklärt: „Jeder Vermieter geht davon aus, sein Wohnraum sei modernisiert. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit eine Wohnung im Sinne des Mietspiegels als modernisiert gilt.“ Dazu gehört etwa die Modernisierung von Fenstern, Heizung, Bad und Elektrik innerhalb der vergangenen zehn Jahre.
Diese Regeln gelten für Mieterhöhungen
Mieterhöhungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und die aktuelle und zukünftige Miete sowie der Grund der Steigerung angegeben ist.
Mögliche Begründungen enthalten einen Verweis auf den Mietspiegel der Stadt, führen Vergleichswohnungen an oder basieren auf einem Sachverständigengutachten.
Die Nettokaltmiete darf in drei Jahren um insgesamt maximal 20 Prozent erhöht werden.
Der Mieterverein Gelsenkirchen, Gabelsbergerstr. 9 , ist unter 0209/ 24918 zu erreichen, die Geschäftsstelle in Buer, Ophofstr. 3, unter 0209/ 375477.
Auch die Einordnung in das Wohnumfeld sollten Mieter laut Tiefenbacher genau prüfen. Denn das könne sich schon entlang einer einzigen Straße ändern, sagt der Anwalt und nennt als Beispiel die Kurt-Schumacher-Straße: „Auf der Schalker Meile ist das Umfeld sicher anders zu bewerten als weiter nördlich.“ Beim Vermieter nachzufragen, wie er die Wohnung eingestuft hat, kann sich also lohnen, denn der Preisunterschied kann bis zu 50 Cent pro Quadratmeter betragen.
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Generell lohne es sich laut Tiefenbacher, Mietpreissteigerungen beim Vermieter zu hinterfragen und im Zweifel einen Anwalt oder den Mieterbund aufzusuchen. Gerade große Firmen wie GCP handelten nach seiner Erfahrung nämlich nicht immer im Interesse ihrer Mieter: „Grand City ist eine Gesellschaft, bei der man jede Handlung sorgfältig prüfen muss. Da wird versucht, etwas durchzusetzen, was am Rande der Legalität liegt“, sagt er.
Grand City zeigt sich gesprächsbereit
Ein Vorwurf, den das Unternehmen mit Sitz in Berlin von sich weist. „Alle unsere Wohnungen in Gelsenkirchen liegen im Mittel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichzeitig investieren wir kontinuierlich in die Pflege, Instandhaltung und Verbesserung unserer Wohnhäuser“, heißt es. Auch die gängige Praxis, Preissteigerungen durch Modernisierungen voranzutreiben (Stichwort: Luxussanierung), gebe es bei GCP nicht.
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Im Fall von Margret A. signalisiert das Unternehmen Kooperationsbereitschaft: „Sofern eine Mietanpassung zu besonderen Herausforderungen bei Mietern führt, sind wir gesprächsbereit und möchten gemeinsam eine Lösung finden. In diesem Fall haben wir die notwendige Information leider erst durch Ihre Anfrage erhalten.“