Gelsenkirchen. . Nach dem Messerangriff in Buer werfen die Anwälte des Opfers der Polizei Versäumnisse vor. Sie wollen, dass der Täter eine Mordanklage bekommt.
Im Fall des Messerangriffs auf eine 32-jährige Frau in Gelsenkirchen, die von einem Stalker mit 20 Messerstichen lebensgefährlich verletzt wurde, haben sich am Mittwoch (26.) die Anwälte des Opfers geäußert.
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Sie werfen der Polizei und Justiz massive Versäumnisse, Fehler und Untätigkeit vor, weil die Verfolgung und Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen in zahlreichen Anzeigen dokumentiert worden seien, ohne dass Polizei und Justiz ihre Möglichkeiten ausgeschöpft hätten. Die Anwälte wollen darauf hinwirken, den 43-jährigen mutmaßlichen Täter des versuchten Mordes anzuklagen.
„Diese Tat wäre verhinderbar gewesen“, sagt Peter Weispfenning, er ist neben Frank Jasenski einer der beiden Anwälte der alleinerziehenden, zweifachen Mutter. „Dieses Stalking lief bereits seit 2017, es gab mindestens vier Strafanzeigen, unzählige Male wurde die Polizei gerufen, es wurden die Familiengerichte bemüht – es ist aber nichts Wirksames passiert.
Stalker soll auch schon andere Frauen angegriffen haben
Den Informationen der Opferanwälte zufolge soll der 43-jährige Stalker „auch schon andere Frauen belästigt und angegriffen haben“. Ob er bereits vorbestraft ist, konnten Peter Weispfenning und Frank Jasenski nicht sagen. Sie betreuen die schwer verletzte Frau erst seit rund zwei Wochen als Mandantin. Den Rechtsanwälten liegen noch nicht aller Unterlagen vor.
Geäußert zu der brutalen Tat hat sich auch Kaveh Pour-Imani, Abteilungsleiter beim Verein Horst 08 und Trainerkollege der Angegriffenen. Er erzählte, dass alle Mitglieder geschockt seien ob des brutalen Angriffs. Zugleich äußerte er Empörung darüber, „dass dieser lebensfrohen Frau seit zwei Jahren nicht geholfen wird.“ Auch er hat mitbekommen, wie die Frau verfolgt wurde.
Die 32-jährige Gelsenkirchenerin gibt Tanz- sowie Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse. Unter anderem auch im Auftrag der Stadt. Die junge Mutter unterrichtete beispielsweise Fitness-Fans in Zumba, ein schweißtreibendes Tanz-Workout für den ganzen Körper.
Trotz dokumentierter Morddrohungen, übeler sexistischer Beleidigungen, die auch immer an die Staatsorgane übergeben wurden.“ Per Gericht hatte die Frau ein Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt, an das sich der nun in U-Haft sitzende mutmaßliche Täter aber nicht hielt.
Vorwurf: Hinweis auf Lebensgefahr ignoriert
Des Weiteren kritisieren die Opferanwälte das Vorgehen der Polizeibeamten am Tattag. Im Fokus steht dabei der Vorwurf, dass die Beamten trotz „akuter Lebensgefahr“ nicht kontrolliert hätten, ob der Mann dem erteilten Platzverweis in ausreichendem Maß nachkam und dass er nicht nach einer Waffe durchsucht worden sei, als er der Frau am vergangenen Samstag gegen 14 Uhr erstmals vor ihrem Haus auflauerte. Und das, „obwohl der Täter der Frau mit dem Tod gedroht hat. Mit einem klaren Signal, dass er das auch mit einer Schnittwaffe verüben will“, sagt Peter Weispfenning. Für den Anwalt ist das völlig unverständlich, denn das Polizeigesetz sieht unter Paragraf 39 die Möglichkeit vor, einen Verdächtigen zu durchsuchen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass er eine Waffe bei sich trägt. „Ein Täter muss nicht erst mit dem Messer in der Hand herumlaufen, bevor die Polizei einschreiten kann.“
Kurz vor der Bluttat nämlich, so der Anwalt weiter, habe der 43-jährige Gelsenkirchener seinem Opfer gegenüber die Geste des Kehledurchschneidens gemacht, die Frau selbst und ein Zeuge hätten die eilig alarmierte Polizei darauf hingewiesen, dass hier Lebensgefahr bestehe. „Die Polizisten aber haben den Einsatz schon bei der Aufnahme bagatellisiert“, sagt Weispfenning, statt von Stalking seien sie lediglich von einer Drohung ausgegangen.
Den Anwälten nach ist der Mann – im Übrigen ein vierfacher Familienvater und verheiratet – nach dem Platzverweis in ein nahe gelegenes Lokal an der Horster Straße gegangen. Kaum, dass die Polizei von der Bildfläche verschwunden war, soll er zur Tat geschritten sein. „Zwischen Restaurantbesuch und Messerattentat vergingen drei bis fünf Minuten“, heißt es vom Rechtsbeistand.
Wohnort gewechselt, Gesundheitsamt eingeschaltet, Prozess angestrebt
Dem Bild nach, dass die Opferanwälte zeichnen, hat die Frau alle Nachstellungen, Beleidigungen und Vorfälle seit 2017 protokolliert. Selbst an das Gesundheitsamt habe sich die verzweifelte Tanzlehrerin neben Polizei und Justiz gewandt, in der Hoffnung, dass ihr Verfolger aufgrund einer möglichen psychischen Erkrankung aus dem Verkehr gezogen wird. Auch wechselte die Mutter zweier Kinder (neun und elf Jahre) den Wohnsitz, um den Stalker loszuwerden.
„Vergeblich“, wie Peter Weispfenning erklärt. Der Anwalt berichtet sogar von einem Gerichtsprozess, denn die 32-Jährige nach einer früheren Todesdrohung im Jahr 2018 angestrebt hatte. „Der Prozess wurde eingestellt aufgrund formeller Fehler der Anzeige“, sagt Weispfenning. „Dass eine Normalbürgerin sich mit der Formulierung und Form einer Anzeige nicht auskennt, ist einleuchtend. Aber die Polizei hätte es doch besser wissen müssen. Schließlich fertigen Beamte die Anzeige an.“
Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Die Polizei will sich am Donnerstag zu den Vorwürfen äußern, die Staatsanwaltschaft reagierte noch am Mittwoch. Oberstaatsanwältin Anette Milk: „Es ist zutreffend, dass die Geschädigte von Ende 2017 bis Ende 2018 mehrfach Strafanzeigen erstattet hat. In allen Fällen hat die Staatsanwaltschaft Essen Anklage erhoben. Den Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft Essen untätig geblieben sei, weisen wir mit Nachdruck zurück.“
Bei zwei Verfahren, so die Sprecherin der Justizbehörde weiter, sei es zu einem Freispruch gekommen. „Und wegen wegen insgesamt sieben Vorfällen der Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltsschutzgesetz, teilweise in Tateinheit mit Bedrohung oder Beleidigung, ist im April 2019 Anklage zum Strafrichter in Gelsenkirchen erhoben worden“, so Milk weiter.
Eine Hauptverhandlung hat allerdings noch nicht stattgefunden.