Gelsenkirchen/Bochum. . Die Staatsanwaltschaft Bochum stellte Ermittlungen im eigenen Haus ein. Das Verfahren wird nun in Hamm geprüft. BP-Mitarbeiter bleiben im Fokus.
Einer der Abfallmakler, der maßgeblich daran beteiligt war, dass illegal rund 30.000 Tonnen Öl-Pellets aus der BP-Produktion der Raffinerie in Scholven ohne abfallrechtliche Genehmigung auf einer Deponie in Schermbeck-Gahlen verklappt wurden, wurde im Oktober 2018 am Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Juristisch war der Fall damit längst nicht abgehakt.
Ermittlungen gegen Mitarbeiter der BP-Firmengruppe
Im Fokus stehen noch: die Staatsanwaltschaft selbst, aber auch BP-Mitarbeiter und die Aufsichtsbehörde in Münster. Von Bochum ist das Verfahren jüngst nach Hamm gewandert. Die dortige Generalstaatsanwaltschaft prüft aktuell eine Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Bochum.
Zum Hintergrund: Unter anderem die Grünen in Schermbeck hatten 2018 Strafanzeigen gegen BP, die Bezirksregierung und vier Staatsanwälte der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum erstattet. Sie sollen, so der Vorwurf, mögliche Beteiligte des Unternehmens BP/RuhrOel und der Aufsichtsbehörden im Ölpellet-Skandal verschont haben. Unabhängig davon wurde am 13. Juni 2018 von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Firmengruppe BP/Ruhr Oel wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen eingeleitet. Für einen Teil der Ölpellets bestünden aufgrund gutachterlicher Erkenntnisse Zweifel am Status als Nebenprodukt. Eine strafrechtliche Überprüfung der Vorgänge rund um die Bewirtschaftung der Ölpellets sei erforderlich, teilte die Staatsanwaltschaft Bochum damals mit.
„Kein Verdacht auf eine strafbare Handlung“
Das Verfahren gegen die BP-Mitarbeiter, bestätigte Mittwoch die zuständige Oberstaatsanwältin gegenüber der WAZ, laufe noch. Eingestellt wurden dagegen die Ermittlungen im eigenen Haus. Es habe „keinen Verdacht auf eine strafbare Handlung“ gegeben, so die Begründung, was nun zur Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft führte. Dies sei ein „Standardverfahren“ bei Beschwerden, betont die Bochumer Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus gab es seitens der Behörde keine weitere Stellungnahme zum Sachstand.
Laut WDR-Recherche „wussten Staatsanwälte seit 2013 nicht nur von der Gefährlichkeit der Ölpellets, sondern auch von Versuchen der Firma BP/RuhrOel, diese Gefährlichkeit zu verschleiern“, möglicherweise unter Beteiligung der Bezirksregierung. Auch sollen sich Staatsanwälte mit Konzern-Vertretern zu informellen Gesprächen getroffen haben, die in den Protokollen als „Rechtsaustausch“ bezeichnet worden seien.