Celle/Gelsenkirchen. . Im Prozess gegen den mutmaßlichen Hassprediger Abu Walaa hat der Gelsenkirchener Kronzeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Hassprediger Abu Walaa hat der 18-jährige Kronzeuge aus Gelsenkirchen wie angekündigt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das hatte sein Anwalt Burkhard Benecken in der vorherigen Woche angekündigt (die WAZ berichtete).

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In Celle wurde am Dienstag der Prozess gegen Abu Walaa und vier weitere mutmaßliche Top-Islamisten fortgesetzt. Die Männer sollen Freiwillige für den IS rekrutiert haben. Ihnen wird Unterstützung oder gar Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutscher Islamkreis Hildesheim.

Für Anschlag auf Sikh-Tempel verurteilt

Bei dem Gelsenkirchener Zeugen handelt es sich um einen der jungen Männer, die für den Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel 2016 verurteilt wurden. Der sogenannte "Tempelbomber" soll von Abu Walaas Netzwerk radikalisiert worden sein und hat dazu in der Haft umfassend ausgesagt.

Entgegen erster Ankündigungen wollte er aber nicht mehr selbst im Prozess aussagen. Stattdessen sollten nun die Beamten aussagen, die den Gelsenkirchener vernommen haben. (red/dpa)