Gelsenkirchen. Die Kinder- und Jugendhilfe Flow gGmbH muss Nina D. aus Gelsenkirchen weiter in leitender Funktion beschäftigen und ihr das Gehalt für drei Monate nachzahlen.

Seit elf Jahren arbeitet Nina D. in der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) Flow gGmbH. Die Zentrale des gemeinnützigen Unternehmens ist in Bottrop. Untere anderem gibt es drei Wohngruppen in Gelsenkirchen. Die als Regionalleiterin Beschäftigte sollte ihre leitende Tätigkeit nach dem Willen des Arbeitgebers aufgeben. Das empfand die 34-Jährige als Degradierung und bot ihre Arbeitskraft weiter in leitender Funktion an.

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Seit März zahlt Flow kein Gehalt mehr. Nina D. klagte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Der Arbeitgeber erkannte die Klage an. Das Anerkenntnis-Urteil sichert der Klägerin nicht nur rückwirkend ihre ausstehenden Gehälter. Sie muss auch weiter in leitender Funktion beschäftigt werden.

30 000 Euro Abfindung angeboten

Vor Gericht wurden einige Widersprüche im Verhältnis des Arbeitgebers zu seiner Mitarbeiterin deutlich. Geschäftsführer Hermann Muß konnte sich zunächst eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen, da das Vertrauensverhältnis zerstört sei. Es habe massive Kritik aus Gruppen an der Arbeit der Klägerin gegeben. Klärungsgespräche habe Nina D. mehrfach verzögert.

In insgesamt 21 Kommunen vertreten

Die Kinder- und Jugendhilfe Flow gGmbH ist ein freier gemeinnütziger Träger. Er ist in insgesamt 21 Kommunen mit ambulanten und stationären Einrichtungen sowie mit Gruppen – davon drei in GE – vertreten.

Die Flow-Zentrale hat ihren Sitz in Bottrop. Betreut werden Jugendliche wie auch Erwachsene. Zentrales Ziel der Arbeit ist laut Flow, Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu verbessern.

Schließlich sei sie zur angebotenen Tätigkeit nicht erschienen. 30 000 Euro bot der 64-Jährige der langjährig Beschäftigten als Abfindung an. Gleichzeitig deutete er an, eine Stelle anzubieten, in der D. eine leitende Position wahrnehmen könnte. Dann wäre die Kuh vom Eis.

Zuvor hatte das Gericht dem Geschäftsführer deutlich gemacht, dass eine Degradierung der Mitarbeiterin, wie er sie durch die Versetzung beabsichtigt habe, nicht möglich sei. Der richtige Weg wäre eine Änderungskündigung gewesen. Der Arbeitgeber könne sich nicht auf sein Direktionsrecht berufen, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht hergebe. Nina D. hält die Argumente des Arbeitgebers nicht nur für unberechtigt, sie seien auch vorgeschoben, weil sie sich für die Gründung eines Betriebsrates engagiert habe. Nach einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi habe sie Muß zu sich zitiert.

Als leitende Mitarbeiterin fünf Gruppen betreut

Nach dem Gespräch habe der Geschäftsführer offensichtlich nach Fehlern bei ihr gesucht. Nach einer längeren Krankheit von Nina D. hatte der Geschäftsführer der 34-Jährigen schließlich Ende Februar mitgeteilt, dass sie keine Regionalleiterin mehr sei. Bis dahin hatte die leitende Mitarbeiterin fünf Gruppen betreut. Zukünftig sollte sie nur noch im Gruppendienst arbeiten.

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Das empfand die gelernte Erzieherin als Degradierung. Sie hatte sich zur Kinder- und Jugendtherapeutin und in der systemischen Familienberatung weitergebildet. Jetzt wartet Nina D. auf Angebote ihres Arbeitgebers. Regionalleiter gebe es nicht mehr, sie hießen jetzt Sachgebietsleiter, teilte Hermann Muß vor Gericht mit.

Mittlerweile haben die 520 Beschäftigten von KJH Flow einen Betriebsrat gewählt. Mitglied der elfköpfigen Arbeitnehmervertretung ist auch Nina. D.