Mülheim. . Wie viel Geld steht dem Betriebsratschef der Ruhrbahn zu? Ihm wurde das Gehalt gekürzt. Zu einer gütlichen Einigung vor Gericht kam es nicht.

Die beiden Gütetermine vor dem Arbeitsgericht Essen brachten am Montag keinen Durchbruch. Der Betriebsratsvorsitzende der Ruhrbahn, Ahmet Avsar, streitet mit dem Unternehmen über die Höhe seines Lohnes. Die Geschäftsführung des Nahverkehrsunternehmen vertritt die Auffassung, dass Avsar um drei Gehaltsstufen zu hoch bezahlt wurde, stufte ihn entsprechend herab – für den Betroffenen macht das monatlich 1600 Euro brutto weniger.

Zugleich soll Avsar 11 000 Euro Lohn zurückzahlen. In beiden Fällen sucht der Betriebsratsvorsitzende eine Klärung vor Gericht. Der Anwalt der Gegenseite machte jedoch klar, dass eine gütliche Einigung nicht angestrebt wird. Die Geschäftsführung wolle den Vorgang „sachlich abarbeiten.“

Keine schriftliche Vereinbarung

Dazu wurden für Juli und August zwei weitere Termine vereinbart. Avsar vertritt die Auffassung, dass die höhere Gruppierung ihm zusteht. Er hatte die Vergütung aus der Stufe 14 bereits 2013 erhalten. Dann wurde er zurückgestuft – mit dem Hinweis der Geschäftsführung, dass dies nur befristet sei, so schildert es Avsar. Dies muss er nun beweisen.

Eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass die damalige Geschäftsführung die Herabstufung nur befristet vorgenommen hat, gebe es nicht, so Avsar. Sein Mandant habe sich auf die mündliche Zusage verlassen, sagt der Anwalt und kündigt an, beim nächsten Termin Ross und Reiter zu nennen.

Angeblich Fahrzeuge von Familienangehörigen repariert

Die Rückstufung erfolgte, weil damals in der Werkstatt der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) Fahrzeuge von Familienangehörigen repariert worden sein sollen. Avsar war Leiter der Werkstätten und bestreitet dies: „Der Vorwurf entspricht nicht der Wahrheit.“ Der Vorgang führte jedoch zum Vertrauensbruch.

2015, als Avsar zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt wurde, kam er wieder in die höhere Stufe, weil er die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in dieser Gruppe erfülle und als Mitglied des Betriebsrates nicht schlechter gestellt werden dürfe. Die neue Geschäftsführung der Ruhrbahn, in der MVG und der Evag im vergangenen aufgingen, hält die Höhergruppierung jedoch nicht für rechtens und legt dazu auch Gutachten vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen des Verdachts der Untreue gegen Unbekannt.