Gelsenkirchen. Nach dem Kompromiss über eine verbesserte Abfindung sind die Auseinandersetzungen bei Vaillant nicht beendet. Jetzt haben die Richter das Sagen.

  • 20018 soll der Vaillant-Standort an der Emscherstraße in Erle geschlossen werden
  • Die Belegschaft des Heizungsspezialisten wehrt sich gegen Kündigungen durch den Konzern
  • Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen stellte jetzt in drei Fällen die Unwirksamkeit der Kündigung fest

Im März 2018 wird das Vaillant-Werk in Erle geschlossen. 200 Beschäftigte werden dann ihre Arbeit verlieren – an einem Standort, der – so der Betriebsrat – schwarze Zahlen schreibt.

Breiter Protest und Demonstrationen konnten die Grundsatzentscheidung der Konzernspitze nicht kippen. Immerhin wurde nach einer Marathonsitzungsrunde zwischen Geschäftsführung und Betriebrat im Juni die Abfindungen für die Betroffenen deutlich verbessert. Ein Schlussstrich unter die betrieblichen Auseinandersetzungen konnte damit aber nicht geschlossen werden. Es geht vor Gericht weiter.

Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt

Rund 100 Kündigungsschutzklagen stehen dort zur Entscheidung. Nach zahlreichen Güteterminen hat es nun einen ersten Kammertermin am Arbeitsgericht Gelsenkirchen gegeben. Das Ergebnis freut Robert Sadowsky, den 1. Bevollmächtigten der IG Metall Gelsenkirchen: „In den drei Fällen hat die Arbeitsrichterin die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter.“ Aus Sicht des Gerichts, so Sadowsky, habe das Unternehmen nicht ausreichend geprüft, ob eine Neubeschäftigung am Konzernsitz in Remscheid möglich wäre.

„Das ist ein tolles Ergebnis“, betont der Gewerkschafter. „Wir haben immer appelliert, dass Arbeitsplätze in Remscheid angeboten werden müssen, zumal dort noch Leiharbeiter beschäftigt sind.“ Kritisch sieht das Gericht laut Sadowsky offenbar auch die Kriterien der vollzogenen Sozialauswahl. „Hier gibt es noch keine Entscheidung. Es bleibt also spannend.“