Gelsenkirchen. „Ich soll gefällt werden“ steht auf den in Plastikhüllen steckenden Zetteln, mit denen die Grünen die Öffentlichkeit über den drohenden „Kahlschlag“ informieren wollen.

„Ich soll gefällt werden“ steht in gelber Schrift auf grünem Grund. 57 Bäume zwischen dem Hans-Sachs-Haus und der Haltestelle Musiktheater tragen seit Montagnachmittag die DIN A 4-großen Zettel – in wetterfeste Plastikhüllen gesteckt und mit Kabelbindern an den stattlichen Stämmen der betroffenen Bäume befestigt.

Die Grünen wollen mit dieser Aktion ein Zeichen setzen, um die Öffentlichkeit über das Ausmaß des „Kahlschlags“ für den im Frühjahr 2017 beginnenden dritten Bauabschnitt an der Ebertstraße zu informieren.

Die Sache selbst in die Hand genommen

Unter den in großen Lettern geschriebenen vier Wörtern steht weiter zu lesen: „57 Bäume sollen hier für die Umgestaltung der Eberstraße gefällt werden! 35 geplante Neupflanzungen sind kein wirklicher Ersatz. Wir Grünen lehnen die Baumfällungen ab.“ Das hat Bezirksverordneter Patrick Jedamzik in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vergangene Woche, wie berichtet, auch getan. Sein Hinweis, die Verwaltung möge die Bäume markieren, lief ins Leere.

Also nahmen die Grünen die Sache selbst in die Hand. Stadtverordneter Burkhard Wüllscheidt plädierte dafür, die Pläne mit Blick auf die Baumfällungen noch einmal zu überprüfen. Konkret gesprochen: „Es soll geprüft werden, ob das Versetzen der Großbäume möglich ist oder ob die Sichtachse zwischen Hans-Sachs-Haus und Musiktheater anders verlaufen kann.“ Mirco Kranefeld, für die Grünen im Bau- und Verkehrsausschuss, brachte es so auf den Punkt: „Wir sind hier nicht in Berlin. Da ist nicht der Reichstag und dort steht nicht die Siegessäule.“

Pläne seit zwei Wochen bekannt

In dieser konkreten Form, so Wüllscheidt, kenne man die Pläne seit zwei Wochen. Und dass der „hitzeintensive“ Margarethe-Zingler-Platz lediglich eine Ausgleichsfläche für die Eberstraße darstelle, sei nach seinen Worten auch nicht nachvollziehbar. „Der Platz braucht eine eigene Maßnahme.“

Dass von den 57 Bäumen über 40 unter die Baumschutzsatzung fallen und sie dennoch gefällt werden, sei formal im Wege der Ersatzpflanzungen zwar möglich. „Ob diese aber ausreichend im Sinne der Ausgleichsmaßnahmen sind, zweifeln wir an“, so Wüllscheidt.