Gelsenkirchen. Der 20-jährige Marokkaner hatte am 24. Dezember 2015 in Gelsenkirchen-Buer eine Frau gewürgt, bis sie das Bewusstsein verlor, und sie dann sexuell missbraucht.
„Das sind Lügen! Ich bin kein Mörder“, empört sich der Angeklagte lautstark bei der Urteilsbegründung, steht auf und will weg. Er muss bleiben und zuhören. Kurz zuvor hatte die V. Strafkammer des Essener Landgerichtes den 20-jährigen Asylbewerber aus Gelsenkirchen wegen versuchten Mordes und besonders schwerer sexueller Nötigung zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. „Viel zu viel“, nach Überzeugung des jungen Mannes.
Am 24. Dezember vergangenen Jahres hatte er nach Überzeugung der Kammer eine junge Frau so heftig gewürgt, bis sie das Bewusstsein verlor und in akute Lebensgefahr geriet. Dann missbrauchte er die leblose 24-Jährige sexuell. Sie befand sich damals auf dem Heimweg nach einem traditionellen Treffen mit Freunden auf dem Weihnachtsmarkt. Zwei Wochen nach der Tat wurde der 20-jährige Mann schließlich in einem Gelsenkirchener Asylheim verhaftet.
Als Straßenkind in Marokko gelebt
Der junge Mann bestreitet die Tat bis zuletzt. Immer wieder fällt er Richter Volker Uhlenbrock beim Urteil ins Wort. Uhlenbrock zeigt viel Geduld und gibt sich große Mühe, dem Angeklagten die Beweislage zu erklären. Zum Beispiel, dass mit besonderer Gründlichkeit die beim Opfer gefundenen Sperma-Spuren mehrfach untersucht worden sind. Mit folgendem Ergebnis, so der Richter: „Keine andere Person auf dieser Welt kommt als Täter in Frage.“ Ebenso erfolglos scheint es, den 20-Jährigen zum Nachdenken zu bewegen, zu einer Art Reue oder gar Einsicht.
Die missbrauchte Frau sitzt ihrem Peiniger gegenüber, auf der anderen Seite in Saal 290. Die 24-Jährige, die auch heute noch schwer unter den Folgen des Überfalls leidet, schaut unentwegt den Mann an, der ihr das angetan hat. Manchmal kommen ihr die Tränen. „Ich kenne die Dame nicht“, behauptet dagegen der Angeklagte, ohne sie eines einzigen Blickes zu würdigen.
Vom „schwierigen Leben“ des Angeklagten spricht der Richter. Als Straßenkind habe er in Marokko gelebt. Er ist 15 Jahre alt, als er erst nach Frankreich und 2013 nach Italien geht. 2015 kommt er nach Deutschland, beantragt Asyl. Hier wurde er auch schon beim Diebstahl erwischt.
Aussagen sind nicht glaubhaft
Dann der 24. Dezember 2015, die Nacht, in der er eine junge Frau so heftig würgte, dass sie mehr aus Zufall überlebte. „Was für ein Versagen, nach zehn Monaten in Deutschland“, sagt Uhlenbrock. Das alles, „um ihren Geschlechtstrieb zu befriedigen“, erklärt der Richter ein Mordmerkmal.
Die mehrfach wechselnden Einlassungen des 20-Jährigen nennt Uhlenbrock „abstrus.“ Er vermutet, dass der junge Mann damit seinen Hals retten wolle. „Wenn er so einen Mist erzählt“, könne man das nicht glauben. Keinerlei Zweifel hat die Kammer dagegen an der Schilderung des Opfers.
Weder Logik noch Argumente erreichen den Angeklagten: „Sie haben mir Unrecht getan“, sagt er zum Schluss und wird abgeführt.