Gelsenkirchen. Ein 20-Jähriger soll eine 24-Jährige in Gelsenkirchen vergewaltigt haben. Angeklagt ist der Mann auch wegen versuchten Mordes.

Ein 20-jähriger Asylbewerber aus Marokko muss sich vor dem Essener Landgericht wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann am frühen Morgen des Heiligabends 2015 eine 24-Jährige überfallen und sich dann brutal an ihr vergangen haben. Die Frau war am Tattag gegen 2 Uhr morgens allein aus einer Gaststätte gekommen, in der sie mit Freunden gefeiert hatte. In Höhe des Friedhofs an der Mühlenstraße in Buer habe der 20-Jährige sie dann von hinten attackiert, in den Schwitzkasten genommen und schließlich so lange mit bloßen Händen gewürgt, bis sie bewusstlos geworden sei. Dann habe er die wehrlose Frau in eine Garageneinfahrt gezogen, um sie dort zu vergewaltigen. Als das Opfer wieder zu sich gekommen sei, habe der 20-Jährige es erneut bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sich dann an ihr vergangen. Bevor er flüchtete, habe er noch ihre Handtasche nach Wertsachen durchwühlt und rund 80 Euro in bar aus ihrem Portemonnaie gestohlen - laut Staatsanwaltschaft in der Annahme, dass die 24-Jährige bereits tot gewesen sei.

Der Asylbewerber war vor über einem Jahr nach Deutschland eingereist. Bevor er nach Gelsenkirchen kam, lebte er in Neuss. Zum Tatzeitpunkt wohnte er in einer kommunalen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge, die wenige Kilometer vom Tatort entfernt liegt. Der 20-Jährige hat den Tatvorwurf in seinen bisherigen Vernehmungen bestritten. Zwar räumt er ein, mit der 24-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Der sei aber „einvernehmlich“ erfolgt.

Tat hatte in Gelsenkirchen hohe Wellen geschlagen

Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann durch einen DNA-Abgleich. Der 20-Jährige war vor der Tat bereits mehrfach wegen Diebstahls- und Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten und dabei auch erkennungsdienstlich behandelt worden. Knapp zweieinhalb Wochen nach dem Übergriff war er ohne Widerstand zu leisten in der Flüchtlingsunterkunft festgenommen worden. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Ursprünglich war gegen ihn wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt worden. Nach Abschluss der Ermittlungen aber sieht die Staatsanwaltschaft gleich vier sogenannte Mordmerkmale als erfüllt an: Der Täter habe heimtückisch gehandelt, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, in Verdeckungsabsicht und habe niedrige Beweggründe gehabt. Die 24-Jährige leidet bis heute an den psychischen Folgen der Tat. Ob sie den Prozess auch als Nebenklägerin verfolgen wird, steht derzeit noch nicht fest.

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Die Tat selbst hatte in der Stadt für Empörung gesorgt und hohe Wellen geschlagen. Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) hatte der Polizei unmittelbar nach der Festnahme des Tatverdächtigen für ihren raschen Ermittlungserfolg gedankt, die Tat aufs Schärfste verurteilt und „abscheulich“ genannt sowie sich für die Abschiebung verurteilter Asylbewerber ausgesprochen. Im Falle des 20-Jährigen wäre das bei einer Verurteilung frühestens nach der Verbüßung der Hälfte einer möglichen Haftstrafe möglich. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

Update 21. Juni 2016: Der Prozess gegen den Angeklagten beginnt am 27. Juni vor dem Essener Landgericht. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt.