Gelsenkirchen. Wenn Bund und Land die Kosten für Flüchtlinge und Zuwanderer nicht vollständig übernehmen, drohen Gelsenkirchen Probleme bei der Haushaltsplanung.
Gelsenkirchen profitiert vom Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW. Als einer von Überschuldung bedrohten Stadt, erhält sie im Zeitraum 2014 bis 2018 pro Jahr 29,9 Millionen Euro. Im Gegenzug gibt es Auflagen, die erfüllt werden müssen mit dem Ziel, im Jahr 2018 einen ausgeglichenen Kommunalhaushalt mit und ab 2021 ohne finanzielle Unterstützung aus Düsseldorf vorlegen zu können. Das Erreichen dieses Ziels ist derzeit unsicher, weil die Flüchtlingsfinanzierung nicht geklärt ist.
Es ist ein Streit zwischen den fordernden Ländern und dem Bund, der bezahlen soll. Solange an dieser Stelle keine Einigung erzielt wird, schauen die Städte in die Röhre – und das könnte die Bürger treffen. Denn Deckungslücken in den städtischen Haushalten werden gemeinhin mit dem Anheben von Gewerbe- und Grundsteuern beantwortet, den klassischen Bürgersteuern. Das ist nicht selten eine Auflage der Aufsichtsbehörde, im Falle Gelsenkirchen von der Bezirksregierung Münster, um Haushaltssanierungspläne zu genehmigen. Deshalb etwa gibt es seit Juli 2014 diese vorsorgliche Ratsentscheidung: die Grundsteuer B um 150 auf 695 Prozentpunkte im Jahr 2017 zu erhöhen. Und zwar dann, falls das Bundesteilhabegesetz, das die Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung regelt, nicht in Berlin verabschiedet sein sollte.
Die Kosten wiegen schwer genug
Die Kosten aus diesem Paket wiegen schwer genug, stellen aber heute nur eine Seite der Medaille dar. Es gibt auch noch eine andere. Die wird geprägt von der Flüchtlingsfinanzierung – und auch von der jener Menschen, die im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Gelsenkirchen kommen, aber sich keine auskömmliche Existenz schaffen können.
Kämmerin Karin Welge (SPD) stand am Donnerstag dem Haupt- und Finanzausschuss zu diesem Thema Rede und Antwort, konnte aber keine Lösungen aufzeigen oder genaue Zahlen nennen, weil es die aktuell noch nicht gibt. „Aufgrund der Pauschale von 10 000 Euro pro Person, zum Stichtag der Erhebung befanden sich 3700 Flüchtlinge in der Stadt, wurde von uns ein Ertrag von 37 Millionen Euro eingeplant“, sagte Welge. Allerdings wurden am 1. Januar 2016 in Gelsenkirchen bereits 4035 Flüchtlinge betreut. Dieses Delta sei nicht geschlossen.
Für die Stadt ist der vollständigen Kostenausgleich für Flüchtlinge und Zuwanderer durch Bund und Land alternativlos. Geschieht das nicht, muss sie die Kosten am Ende selbst decken. Wie? Durch das Anheben der Steuern. Siehe oben.