Gelsenkirchen. . Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans in Gelsenkirchen ist in trockenen Tüchern.

Rechtzeitig zu Ostern erreichte die Stadt Gelsenkirchen die Nachricht, dass die Bezirksregierung Münster die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Gelsenkirchen genehmigt. Der Haushalt 2016 kann damit bekannt gemacht und bewirtschaftet werden.

Osterhase für die Stadt

„Der Osterhase kam für die Stadt Gelsenkirchen in diesem Jahr aus Münster“, kommentiert Stadtkämmerin Karin Welge die Genehmigung nicht ohne Augenzwinkern. „Dass die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen eines genehmigten Haushaltssanierungsplans eigenverantwortlich über ihre Finanzen bestimmen kann, ist aber kein Geschenk, sondern die schlüssige Folge einer anstrengenden Haushaltssanierung.“ Der Haushalt 2016 sieht Gesamterträge in Höhe von 961,2 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.005,9 Millionen Euro vor und schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 44,7 Millionen Euro.

Neben dem ordnungsgemäß aufgestellten Haushaltsplan hat die Stadt Gelsenkirchen auch den Haushaltssanierungsplan fortgeschrieben, der weiterhin im Jahr 2018 den Haushaltsausgleich darstellt.

Basis ist geschaffen

Stadtkämmerin Karin Welge: „Die Anforderungen, die der Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen uns vorgibt, haben wir erfüllt und damit auch die Basis dafür geschaffen, die jährliche Konsolidierungshilfe in Höhe von 29,9 Millionen Euro zu erhalten. Die Genehmigung bestärkt uns darin, den Sanierungskurs auch in der aktuellen, für die kommunale Familie schwierigen Finanzsituation beizubehalten. Nun gilt es diesen Weg genauso verantwortungsbewusst weiterzugehen.“