Gelsenkirchen. . Strafverfahren gegen Gelsenkirchener (56) endet. Prüfstelle der Bundesbank hat keine Zweifel an der Echtheit der vermeintlichen Blüte.

Erleichterung und Aufatmen bei Peter A. aus Gelsenkirchen nach „vielen schlaflosen Nächten“. Der Verdacht, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben, hat sich nicht erhärtet, das Strafverfahren gegen ihn wird eingestellt. Die Prüfstelle der Bundesbank hat die vermeintliche „Blüte“ einer Prüfung unterzogen und festgestellt, „dass der Schein zwar farbliche Auffälligkeiten beziehungsweise Abweichungen aufwies, an der Echtheit aber keine Zweifel bestehen“, sagte Arndt Kempgens, Rechtsbeistand von Peter A.

Der Gelsenkirchener hatte am 21. Oktober vergangenen Jahres Geld von zwei Sparbüchern beim Postbank-Finanzcenter an der Husemannstraße abgehoben, einmal 1000 und einmal 1200 Euro. Danach ist der 56-Jährige direkt zur Santander Bank am Preuteplatz gegangen, um das Bare auf sein Giro-Konto einzuzahlen. Mit dem Geld sollten Rechnungen bezahlt werden. Plötzlich aber hat das Zählgerät bei einem 100-Euro-Schein Alarm geschlagen: Falschgeld. Ein Strafverfahren wurde gegen den 56-Jährigen eingeleitet, ihm drohten eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.

Der strittige 100 Euro-Schein wurde Peter A. mittlerweile ersetzt.