Gelsenkirchen. Die „Unterstützungsgemeinschaft Schalker Verein“ greift Ex-Mitarbeitern und Angehörigen unter die Arme. Problem: Die Einrichtung ist unbekannt.

Seit 2014 ist der Schalker Verein, der einst über 6000 Mitarbeiter beschäftigte, Geschichte. Durch den Einsatz von Betriebsräten und Mitarbeitern überlebte eine soziale Einrichtung den Sturz in die Pleite. Die „Unterstützungsgemeinschaft Schalker Verein“ greift heute noch Ex-Mitarbeitern und Angehörigen unter die Arme, die in finanzielle Not geraten sind.

Eigener Verein mit Vermögen

Die soziale Gemeinschaft konnte nicht vom Firmennachfolger St. Gobain geschluckt werden, weil sie bei der Übernahme ausgegliedert und als selbstständiger Verein eingetragen wurde. Das Kapital des Vereins hatte sich vermehrt, nachdem ihm der Erlös aus dem Verkauf des werkseigenen Erholungsheims am Rhein zufloss. Heute verwalten zehn Mitglieder das auf einige hunderttausend Euro angewachsene Vermögen und entscheiden über Zuwendungen, die maximal 400 Euro betragen. Doch im Laufe der Jahre ist der Kreis der Empfänger kleiner geworden. Allein in Gelsenkirchen waren noch 2000 Rentner des Schalker Vereins und St. Gobain registriert.

Udo Ruchhöfer, letzter Personalleiter des Schalker Vereins und Vorstandsmitglied, glaubt, dass viele Angehörige ehemaliger Kollegen die Einrichtung nicht kennen. Auch fehle nach der Schließung eine Anlaufstelle. „Früher hatten wir im Schnitt 40 Unterstützungsfälle, in 2014 waren es nur noch zehn“. Gemeinsam mit dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Jürgen Schäfers und Ulrike Steinke führt er die Geschäfte. Die frühere Betriebsrätin ist 2011 ausgeschieden, kümmerte sich in ihrer aktiven Zeit um die Werksrentner.

Sie glaubt, dass in erster Linie Witwen ehemaliger Mitarbeiter in finanzielle Not geraten und zum Teil unterhalb der Armutsgrenze leben könnten. Eine einmalige Beihilfe ist beispielsweise bei medizinischer Behandlung, beim Kauf einer Brille oder bei der Beschaffung teurer Medikamente möglich. Dreimal im Jahr treffen sich die Mitglieder, entscheiden über Anträge. Die ehemaligen Werksangehörigen hoffen, dass sie mit der Veröffentlichung viele Angehörige erreichen. Über die Bulmker Kirchengemeinden sollen Flyer verteilt werden, um die Einrichtung publik zu machen. „Die Unterstützung verliert ihren Sinn“, sagt Udo Ruchhöfer, „wenn keine Nachfragen mehr vorliegen und die Summe brach liegt.“

Zugriff auf die Hilfsangebote

Wer unverschuldet in Not gerät, kann bei der Unterstützungsgemeinschaft einen Antrag auf Zuwendung stellen. Sie prüft die Bedürftigkeit.

Im Internet können Antragsteller ein Formular herunterladen, auf dem sie ihre finanzielle Lage darlegen. Das Formular kann auch in den Gemeindebüros der Bulmker Kirchen angefordert werden. Anschrift: Unterstützungsgemeinschaft Schalker Verein, Postfach 200966, 45844 Gelsenkirchen. Internet: http://unterstuetzen.npage.de, e-Mail: sv.unterstuetzung@gmail.com