Gelsenkirchen. Nach einem Parkplatzstreit griff der 40-Jährige zum Messer, stach einmal zu. Dafür muss er drei Jahre ins Gefängnis.

Von einer „völlig läppischen Situation“ sprach Richter Andreas Labentz am Freitag im Urteil zum Messerstich nach einem Streit um einen Parkplatz an der Cranger Straße. Das Essener Schwurgericht verurteilte den 40 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft.

Am 4. März hatte ein 28-Jähriger rückwärts in eine Lücke vor dem DM-Markt eingeparkt. Plötzlich drängelte sich von hinten ein anderer Wagen hinein und blockierte ihn. Er stieg aus, bat den anderen Fahrer flapsig, den Weg frei zu machen: „Hey Chef, bitte Wahlhebel auf R stellen und rückwärts rausfahren.“ Der 40-Jährige fuhr auch tatsächlich wieder heraus, stieg aus seinem Wagen und ging auf den Jüngeren zu. Unvermittelt stach er diesem mit einem Butterfly-Messer in den Bauch. Weil der 28-Jährige reflexartig auswich, richtete der Stich keine größeren Verletzungen aus. Nachdem der 28-Jährige seinem Gegner Pfefferspray ins Gesicht sprühte, ging dieser weg.

"Ein Messerstich kann nichts kontrollieren

Das Gericht bescheinigte dem 28-Jährigen, alles richtig gemacht zu haben. Die Aussage des Angeklagten wies sie dagegen als „billig“ zurück. Der gebürtige Serbe hatte am Freitag die Tat zwar gestanden, seinem Opfer aber schuld zugewiesen. Denn der Jüngere hätte ihn rassistisch beschimpft. Außerdem sei dieser in sein Messer hineingefallen. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Richter Labentz: „Das stimmt vorne und hinten nicht. Das ist sehr billig, auf so etwas abzustellen. Dass er ins Messer gefallen ist, ist Unsinn.“

Eindeutig hätte der Angeklagte sich entschlossen, das Messer herauszuholen und den Stich zu führen. Lebensgefährlich sei das: „Ein Messerstich kann nichts kontrollieren. Es kann immer sein, dass Organe verletzt werden – oder Blutgefäße.“

Die Schuld lag aus Sicht des Gerichtes eindeutig beim Angeklagten. Allerdings könne es sein, dass dieser sich durch das Duzen und die ironische Ansprache provoziert gefühlt habe. Richter Labentz zeigte wenig Sinn für die verbalen Möglichkeiten des Ruhrgebietes: „Das Duzen geht eigentlich nicht. Sie hätten besser gesagt: ,Würden Sie bitte rückwärts fahren?“