Gelsenkirchen. Der Streit um einen Parkplatz eskalierte. Jetzt steht ein 40-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Das Opfer, ein 28-Jähriger, ist immer noch geschockt: „Ich habe da genug dran zu knacken gehabt.“ Sein Kontrahent, 40 Jahre alt, sitzt auf der Anklagebank vor dem Essener Schwurgericht und schweigt. Ihm wirft die Anklage versuchten Totschlag vor. Im Streit um einen Parkplatz soll er dem 28-Jährigen ein Butterflymesser in den Bauch gestochen haben.

Am Nachmittag des 4. März hatte der Jüngere, mit Ehefrau und zweijähriger Tochter unterwegs, vor einem Drogeriemarkt an der Cranger Straße einen Parkplatz gefunden. Rückwärts fuhr er laut Anklage seinen VW up in die Lücke hinein, hatte das Fahrmanöver fast abgeschlossen. Da sei von hinten ein Opel Corsa ebenfalls in die Lücke gefahren und hätte ihn blockiert.

In der Not nach Pfefferspray gegriffen

Der 28-Jährige, ein Rettungsassistent, vor Gericht: „Ich bin ausgestiegen und habe ihn freundlich angesprochen.“ Was er gesagt hat? „Hallo Chef, bitte Wahlhebel auf R stellen und rückwärts rausfahren.“ Auf eine weitere Aufforderung hin sei der 40-Jährige auch tatsächlich weggefahren. Der Jüngere parkte ein und schnallte die Tochter ab. Unvermittelt sei der 40-Jährige auf dem Gehweg auf ihn zugekommen. „Plötzlich bekam ich einen Stoß vor die Brust und fragte, was er denn jetzt für ein Problem hat.“ Die Antwort sei prompt gekommen: „Ich sah ein Butterflymesser in seiner Hand und bekam einen Stich in den Bauch.“ Weil er ausgewichen war, verletzte ihn das Messer nur oberflächlich.

In seiner Not griff der 28-Jährige nach seinem Pfefferspray, das zu seiner beruflichen Ausstattung gehört. „Ich sprühte es ihm direkt ins Gesicht“, erzählt er. So vertrieb er den Angreifer, der kurz danach von der Polizei festgenommen wurde.

Ehefrau des Angeklagten schweigt

Das Opfer spricht von einer Adrenalinausschüttung, die ihn nicht mehr jedes Detail erinnern lässt. Sie hat wohl auch dafür gesorgt, dass er sich nach dem Stich über seine Frau aufregte, die auf dem Gehweg telefonierte. Er nahm ihr das Handy weg. Dran war die Polizei. Da ließ er die Beamten strammstehen und rügte, dass sie noch nicht am Tatort seien.

Vor Gericht geht es sachlicher zu. Die 30 Jahre alte Frau des Angeklagten stützt seine Version, die 46 Jahre alte Ehefrau des Angeklagten schweigt. Rechtsmedizinerin Janine Helmus macht klar, dass ein Stich in Richtung Bauch immer potenziell lebensgefährlich sei. Verteidiger Malte Englert erntet ein wenig Heiterkeit bei den Juristen, als er sagt, für ihn sei nur ein Stich in Richtung Herz potenziell lebensgefährlich.