Gelsenkirchen. Heimtückisch schlug er zwei Seniorinnen von hinten auf den Kopf. Jetzt muss der 26-Jährige in die geschlossene Psychiatrie
Der 26-Jährige aus Hassel, der laut Essener Schwurgericht heimtückisch zwei Seniorinnen überfallen und verletzt hat, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Obwohl er die Tat bestritten hatte, geht die Strafkammer von seiner Schuld und einer Wiederholungsgefahr aus.
Richter Andreas Labentz richtete seine Worte bei der Begründung am Dienstag ausschließlich an den Beschuldigten. Er versicherte dem 26-Jährigen, dass dessen Beteuerung, er sei nicht der Täter, sehr wohl beim Gericht angekommen sei. Die Kammer stelle aber genau das Gegenteil fest. Und wiederum anders als er selbst stuften die Richter ihn auch als psychisch krank ein. Labentz: „Drei Ärzte haben uns erzählt, dass Sie an einer paranoiden Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leiden.“
Von einer „hochdramatischen Tat“ sprach der Richter. Zwei Seniorinnen, 82 und 87 Jahre alt, hatten am Nachmittag des 23. Februar die Begegnungsstätte an der Femestraße verlassen. Sie stützten sich auf ihre Rollatoren. Plötzlich schlug ihnen ein zunächst Unbekannter ohne jede Vorwarnung mit einem metallischen Gegenstand, möglicherweise ein Hammer, auf den Kopf. Beide Frauen stürzten zu Boden. Sie bluteten aus ihren Kopfverletzungen. Die Jüngere berappelte sich relativ schnell. Doch die 87-Jährige erlitt einen schweren Schädelbruch, musste operiert werden und ist seit der Tat auf fremde Hilfe angewiesen.
DNA-Gutachten liefert den Beweis
Zeugenaussagen, die den Täter gesehen und sein Aussehen beschrieben hatten, wiesen auf den 26-Jährigen hin. Den letztendlichen Beweis lieferte ein DNA-Gutachten. Denn er war es, von dem Körperzellen der Haut auf der Kleidung einer der beiden Frauen stammt. Labentz: „Das erlaubt den zwingenden Schluss, dass Sie es getan haben.“
Strafrechtlich verantwortlich für die Tat sei er aber nicht, weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Zeugen, die ihn am Tattag noch gesehen hatten, zeichneten ein Bild, das dem einer Psychose entsprach, wertete das Gericht. Er müsse dringend behandelt werden, damit es nicht erneut zu solchen Taten komme, sagte Labentz. Auch bei einer zweiten Tat gilt er als schuldunfähig. Da hatte er am 4. Februar im Bielefelder Gefängnis einen Mithäftling geschlagen.