Gelsenkirchen. . Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen 61-jährigen Gelsenkirchener, der eine Bombendrohung ausgesprochen haben soll, vorläufig eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat das Verfahren gegen einen 61-jährigen Gelsenkirchener, der am 29. Juni eine Bombendrohung in einem Gespräch mit einer Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit ausgesprochen haben soll, vorläufig eingestellt. Das teilte der Anwalt des Beschuldigten, der Gelsenkirchener Arndt Kempgens mit. „Die Staatsanwaltschaft hat uns angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 200 Euro einzustellen. Dem haben wir zugestimmt und als Zahlungsempfänger die Verkehrswacht Gelsenkirchen vorgeschlagen“, erklärte Arndt Kempgens.
Der 61-Jährige hatte sich, so seine Darstellung der Geschehnisse, nach einer Einladung zu einem Gesprächstermin namentlich telefonisch von zuhause aus mit der Agentur in Verbindung gesetzt und zwei am Ende hitzig geführte Gespräche geführt. Darin habe er seinem Ärger über schlechte Betreuung seitens der Agentur Luft gemacht – von einer Bombe sei aber nicht die Rede gewesen. Nichtsdestotrotz: Kurz darauf standen vier Polizisten vor seiner Tür wegen einer möglichen Bedrohungslage und hielten eine so genannte „Gefähderansprache“, danach wurde ein Verfahren wurde eingeleitet.
Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit wurden seinerzeit nicht evakuiert – Name, Adresse und Telefonnummer des Mannes waren bekannt, daher wurde von einem Großeinsatz der Polizei seinerzeit abgesehen.