Gelesenkirchen. Im Gespräch mit der Agentur für Arbeit soll ein 61-jähriger Gelsenkirchener eine Bombendrohung ausgesprochen haben. Er bestreitet das.

Bombendrohung oder nicht? Das ist die Frage, mit der sich wohl das Gericht in Gelsenkirchen beschäftigen muss. Beschuldigt wird ein Gelsenkirchener (61), der im Laufe eines am Ende hitzig geführten Gesprächs mit einer Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit in Gelsenkirchen die Drohung am Montag ausgestoßen haben soll.

Der Beschuldigte, seit längerer Zeit Arbeit suchend, lässt sich durch den Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens vertreten. Der sagt: „Weder im ersten noch im zweiten Telefonat hat mein Mandant eine Bombendrohung ausgesprochen.“ In beiden Gesprächen, Anruf und danach Rückruf seitens der Agentur, habe der Mann seinem Ärger über die seiner Meinung nach schlechte Betreuung durch die Agentur Luft gemacht.

Die Polizei wurde eingeschaltet

Der Gelsenkirchener war zuvor per Post von der Agentur zu einem Termin eingeladen worden. Dabei sollte über seine Situation und seine berufliche Verwendung gesprochen werden. Worauf er von Zuhause aus zum Hörer griff und sich namentlich bei der Sachbearbeiterin meldete. Dem ersten Gespräch folgte nur Minuten später ein zweites, wie Kempgens schildert. „Dabei hat sich die Vorgesetzte der Sachbearbeiterin vergewissert, was Inhalt des Gespräches gewesen ist und ob der 61-Jährige bei seiner Aussage bleibt“ – was sein Mandant bejaht habe. Zehn Minuten später hätten dann vier Polizeibeamte an die Wohnungstür geklopft und eine so genannte „Gefährderansprache“ gehalten. „Auch da hat er gesagt, dass er niemanden bedroht hat, schon gar nicht mit einer Bombe“, sagt der Anwalt.

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Bei der Agentur für Arbeit in Gelsenkirchen hält man sich angesichts eines „schwebenden Verfahrens“ bedeckt. Nur so viel teilte Agentur-Sprecher Michael Kinzler mit: „Wenn bedrohliche Äußerungen fallen, muss man dem nachgehen. Das ist geschehen, die Polizei wurde eingeschaltet.“ Kinzler teilte auch mit, dass Gespräche zwischen Kunden und Sachbearbeitern am Telefon nicht mitgeschnitten werden – da dürfte vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen.

Das sagt die Polizei

„Es handelt sich hier nicht um die klassische Bombendrohung eines anonymen Anrufers, der zudem ein Ultimatum stellt“, sagt Polizeisprecher Olaf Brauweiler. Name, Adresse und Telefonnummer des Mannes seien bekannt. Die Polizei sah daher keine Veranlassung, die Mitarbeiter der Agentur zu evakuieren und einen Großeinsatz auszulösen. „Weil uns aber eine Bedrohung gemeldet wurde, sind wir dem natürlich nachgegangen.“

Für die „Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße vor.

Der Gelsenkirchener wird demnächst vorgeladen und von der Polizei befragt.