Gelsenkirchen. Der Kopf der Schalker Ultra-Gruppe “Hugos“ hatte beim Spiel gegen Frankfurt Seenotfackel angezündet. Wegen fehlender positiver Sozialprognose muss er in Haft.
Weil er beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt im November 2012 Pyrotechnik gezündet hat, muss ein vorbestraftes Mitglied der Schalker Ultra-Gruppierung "Hugos" ins Gefängnis. Die Freiheitsstrafe, zu der der heute 25-Jährige verurteilt und gegen die er in Revision gegangen war, könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Essen verworfen. Das OLG berichtete erst Anfang September über das Urteil, das bereits am 11. August gefallen war (5 RVs 80/15).
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Im November 2012 hatte der Angeklagte mit weiteren Mitgliedern der "Hugos" eine Aktion beim Bundesliga-Spiel gegen Eintracht Frankfurt am 24. November geplant. Hintergrund war ein Stadionverbot, das die Dortmunder zuvor nach dem Spiel gegen Schalke ausgesprochen hatten. Wirksam werden sollte es nach dem Heimspiel gegen Frankfurt. Mit ihrer letzten Inszenierung wollten die Hugos auf einem Transparent verdeutlichen, dass sie zu Unrecht aus dem Stadion verbannt würden. Zu Beginn der zweiten Halbzeit zeigten die "Hugos" dieses Banner und zündeten 19 Seenotrettungsfackeln an.
Staatsanwaltschaft ging gegen Bewährungsstrafe für Schalker Ultra in Berufung
Staatsanwaltschaft ging gegen Bewährungsstrafe für Schalker Ultra in Berufung Das Schöffengericht in Buer hatte den Studenten zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftliche Sachbeschädigung trotz Bedenken mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lassen. Da der Gelsenkirchener bei der Justiz aber kein unbeschriebenes Blatt ist, ging der Staatsanwalt in Berufung, damit der Chef der „Hugos“ die ursprünglich verhängte Strafe, 18 Monate Haft, auch absitzen muss. Das Landgericht Essen hob die Bewährung auf, dagegen wehrte sich der Angeklagte.
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Letztlich ohne Erfolg. Denn der 5. Strafsenat des OLG bestätigte nun die Sichtweise der Essener Richter. „Die Zahl der Opfer und auch die Unbeherrschbarkeit der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage seien strafverschärfend zu berücksichtigen“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Und da der Gelsenkirchener mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist, fehle die für eine Bewährung notwendige positive Sozialprognose. Zudem spreche „im vorliegenden Fall neben mehreren Umständen auch der Gedanke der Abschreckung möglicher anderer Täter“ für das Versagen der Bewährung, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.
Denn selbst die Bewährungsstrafe, zu der der Schalker Ultra-Fan im Juni 2012 in einem anderen Fall verurteilt worden war, habe ihn nicht davon abgehalten, weiter Straftaten zu begehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (mawo)