Gelsenkirchen.
Noch steht lediglich der Vorwurf des „Unerlaubten Betreibens einer Anlage“ im Raum, die Ermittlungen erst am Anfang. Zu früh ist es also noch, von einer Straftat zu reden.
Was jedoch wundert. Erst jetzt, wo die Steine ins Rollen kommen, hat nach Angaben der Verwaltung der Entsorger den Antrag auf eine Genehmigung gestellt, den Status Quo behalten zu dürfen – dass also aktuelle Mengen und Höhen erlaubt werden.
Durchaus genehmigungsfähig
Das wäre – die entsprechenden positiven gutachterlichen Beurteilungen und andere Formalien vorausgesetzt – durchaus genehmigungsfähig, wie aus dem Hans-Sachs-Haus zu vernehmen ist.
Warum also lässt der Entsorger die Möglichkeit außer Acht, sich Ärger und eine mögliche Geldbuße zu ersparen. Ein Tonne mehr oder weniger fallen vielleicht mengenmäßig nicht auf, aber 100 .000 Tonnen schon. So was braucht Raum. Und Absicht.