Gelsenkirchen. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem ehemaligen stellvertretenden Jugendamtsleiter ist gescheitert.
Wenn zwei Justizbeamte aus Sicherheitsgründen am Eingang postiert sind, muss sich schon etwas Besonderes abspielen im Gebäude des Arbeitsgerichts. Das Besondere ist die Klage des ehemaligen Jugendamtsleiters Thomas Frings gegen die außerordentliche Kündigung durch die Stadt. Kameras sind aufgebaut, Radio-Reporter halten ihre Mikrofone in Stellung.
Für 20 Pressevertreter hat das Gericht Plätze in den ersten beiden Reihen des Saals reserviert. Es ist der größte in dem repräsentativen Haus, das 1919 errichtet worden ist und einst den Bossen des Gussstahlwerks als Denkschmiede diente. Die kühle Temperatur in den dicken Gemäuern passt zur juristischen Atmosphäre im Saal. Von Hitzigkeit keine Spur. Neben der städtischen Rechtsrätin Marieke Mickeley vertritt Torsten Herbert vom Kommunalen Arbeitgeberverband die städtischen Interessen. Auf der Klägerseite sitzt neben Thomas Frings sein Rechtsvertreter Uwe Klima, ein erfahrener Anwalt.
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Mehrere Gründe gibt die Stadt für die Kündigung an: So sei die Nebentätigkeit in Verbindung mit einem Heim in Ungarn nicht genehmigt gewesen, habe er gezielten Einfluss auf Belegungszahlen im St. Joseph-Heim genommen. Auch im Zusammenhang mit der Abrechnung über den Kinderschutzbund sei die Interessenkollision bei seiner gleichzeitigen Funktion als stellvertretender Jugendamtsleiter offensichtlich gewesen.
Vom Personalrat nicht angehört worden
Frings wehrt sich gegen die Verdachtskündigung vom 18. Mai und beklagt, vor der Kündigung nicht vom Personalrat angehört worden zu sein. Ein Widerspruch fällt auf. Beim Antrag des Jugendamtsleiters Alfons Wissmann auf Nebenbeschäftigung soll der 2004 in einem beigefügten eineinhalbseitigen Schreiben detailliert das Projekt und auch die Mitarbeit von Thomas Frings geschildert haben. Die Stadt versichert, erst beim späteren Antrag des heutigen Klägers von dessen Tätigkeit erfahren zu haben. Außerdem, so Frings, seien zwischen 2005 und 2013 nur vier Kinder zu viel im St.Joseph-Heim untergebracht gewesen.
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Eine Einigung ist nicht in Sicht. Die Stadt will von der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht abrücken, könnte sich indes ein Ausscheidungs-Modell wie bei Wissmann ohne Zahlung einer Abfindung vorstellen. Thomas Frings will nach 33 Dienstjahren weiter bei der Stadt arbeiten. Bis zum Kammertermin am 13. Oktober gab Richterin Dr. Helena Röhrich den Parteien durch zusätzliche Auflagen einige Hausaufgaben mit auf den Weg. Sie müssen ihre bisherigen Vorträge durch weitere Erläuterungen erhärten.
Kommentar: Eine absurde Vorstellung
Im Gespräch mit der WAZ bestätigte Thomas Frings am Donnerstag diesen Eindruck: Der ehemalige stellvertretende Leiter des Jugendamtes zielt mit der Kündigungsschutzklage auf nichts anderes ab, als auf eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Gelsenkirchen.
Dass dies ein mögliches Urteil am Ende eines Arbeitsgerichtsprozesses sein kann, ist nicht von der Hand zu weisen. Im Oktober kommt es zum Kammertermin, der wird die Grundlage für das weitere Handeln sein. Wer anschließend in Berufung geht, welche Instanzen wann noch folgen werden? Das ist, Stand heute, völlig offen.
Was aber schon beantwortet werden kann, ist wohl dies: Selbst wenn Frings den Prozess gewinnen sollte, im städtischen Jugendamt wird er nicht noch einmal arbeiten. Diese Vorstellung ist völlig absurd. Der Aufschrei der Gelsenkirchener Stadtgesellschaft, er wäre bis nach Pecs zu hören.