Gelsenkirchen. . Zwei Brüder liegen mit kath. Friedhofsverwaltung im Streit. Nach 100 Jahren Nutzungszeit geht es jetzt in Bismarck um die Frage: Ist die Gruft ein Denkmal – und wenn ja, wer trägt die Kosten?

Die Grabstätte 017-020 im Feld D auf dem Friedhof Am Stäfflingshof in Bismarck ist sichtbar in die Jahre gekommen. Eine Steckvase und die Laterne für ein Ewiges Licht stehen noch vor dem ausladenden Grabmal. Namenstafeln unter dem wuchtigen Kreuz sind demontiert, Efeu macht sich breit. Am 19. Februar 1915 hat Albert Niehaus das Belegungsrecht für die vierlagige Familiengruft auf dem Friedhof erworben. 100 Jahre später endet hier eine lange (Geschäfts)-Beziehung, allerdings nicht im Frieden.

Die Brüder Klaus und Dr. Ernst-Rüdiger Osterhoff liegen mit der Friedhofsverwaltung der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph seit August über Kreuz. Mit der Gemeinde verkehrten der gelernte Industriekaufmann sowie ehrenamtliche Richter aus Buer und der Mediziner aus Preußisch-Oldendorf zuletzt nur noch via Einschreiben („mit Rückschein“) und nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand. Der Auslöser: der Ablauf des Grabnutzungsrechts im Dezember letzten Jahres und die Frage, was danach mit der Grabstätte geschehen soll.

Vier Grabplatten entfernt und beim Steinmetz gelagert

Der Großvater der Brüder hatte eine Terrazzo-Gusssteinfabrik und war wirtschaftlich erfolgreich. Entsprechend repräsentativ wurde das Familiengrab Niehaus/Osterhoff gestaltet. Die Angehörigen entschlossen sich zum Jahresende nicht erneut die Liegezeit zu verlängern. Aus Sicht der Friedhofsverwaltung, so die Brüder, sollte die Grabstelle nun nach Ablauf des Nutzungsrechts als Denkmal erhalten werden - allerdings nur bis zu einer möglichen Neubelegung. In diesem Fall würde die Familiengruft dann abgeräumt. Eine Vorgehensweise, die bei den Brüdern für Empörung sorgt. „Einmal Denkmal, immer Denkmal“, argumentieren sie und meinen: Wenn die Gemeinde das so sehe, dann müsse sie eben auch dauerhaft für den Erhalt der Grabstelle und die Kosten aufkommen. „Alles andere ist Gutsherrenart. Das kann man doch nicht willkürlich entscheiden“, sagt Ernst-Rüdiger Osterhoff. Letztlich hat Klaus Osterhoff als alleiniger „Noch-Vertragspartner“ der Gemeinde dem Vorgehen allerdings zugestimmt, solange „für mich/uns keine weiteren Kosten entstehen“.

Eine kostenlose Räumung des Grabes dürfe vorerst „unter keinen Umständen vorgenommen werden“, erklären die Brüder, zudem haben sie vier Grabplatten entfernen und bei einem Steinmetz zwischenlagern lassen – „zur Sicherheit“, wie sie betonen. Zur Klärung haben die Osterhoffs schließlich noch die Untere Denkmalbehörde eingeschaltet, um die Eintragung des Grabmals im Flurstück 560, Gemarkung Bismarck, als Baudenkmal in die Denkmalliste prüfen zu lassen. Eine Ortsbesichtigung mit Experten des Landschaftsverbandes hat es vor zwei Wochen gegeben. Die Bewertung steht noch aus.

Ein privates Grabmal steht bislang nicht auf der Bau-Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen. Eine Eintragung wäre ein Novum, so Stadtsprecher Martin Schulmann. Als Denkmäler ausgewiesen wurden allerdings zwei Mahnmale und Gemeinschaftsgräber für verunglückte Bergleute.