Gelsenkirchen. . Für viele Richter am Sozialgericht in Gelsenkirchen steigt die Belastung. Vor allem Eilverfahren zur Grundsicherung (Hartz IV) steigen stetig.

Die Belastung für die Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen hat extrem zugenommen. Vor allem die Eilverfahren im Zusammenhang mit der Grundsicherung (Hartz IV) beschäftigen die Kammern immer häufiger. „Ein Arbeitsplan kann in Ruhe kaum aufgestellt werden“, sagte Präsidentin Silvia Fleck in ihrem Jahresbericht.

Bei den Anträgen müssen die Gerichte schnell entscheiden, da die Arbeitsuchenden von der Grundsicherung leben und jede Verzögerung die Existenz gefährden könnte. Mit 2708 Klagen und 790 Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz mussten sich die Richter allein in diesem Bereich befassen.

7907 Klagen und 960 Eilverfahren

Die Zunahme der Eingänge um neun Prozent gibt den schwachen Arbeitsmarkt im Bereich der Gelsenkirchener Sozialgerichtsbarkeit wieder. Verteilt auf alle Rechtsgebiete mussten 7907 Klagen und 960 Eilverfahren bearbeitet werden. Mit 8847 Verfahren konnten zwei Prozent mehr als 2013 abgeschlossen werden. Auf die Leistung ist die Präsidentin stolz. Von den 26 Richter-Planstellen waren Anfang des Jahres nur 21,5 besetzt. Und dennoch habe die durchschnittliche Prozessdauer mit 9,8 Monaten weit unter dem Landesdurchschnitt von 12,7 Monaten gelegen.

Auch beim vorläufigen Rechtsschutz sind die Gelsenkirchener schneller. Entschieden wurde durchschnittlich nach etwa drei Wochen (Landesdurchschnitt 1,1 Monate). 70 Prozent der Verfahren konnten innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Nur bei fünf Prozent der Rechtsstreitigkeiten mussten sich Kläger über zwei Jahre bis zu einer Entscheidung gedulden. Die Erfolgsquote für die Kläger lag in allen Verfahren bei 37 Prozent. Sorgen bereitet dem Gericht die Zunahme an Altsachen, die noch nicht erledigt werden konnten. Mit einer Aufstockung des Personals rechnet Silvia Fleck indes nicht.

Gutachten und Befunde von medizinischen Sachverständigen oft notwendig

In den meisten Fällen konnten sich die streitenden Parteien vergleichen. Nur in neun Prozent der Klagen beharrten Kläger und Beklagte auf ihren Standpunkten, musste das Gericht durch Urteil oder Gerichtsbescheid entscheiden. In vielen Fällen müssen die Richter Gutachten und Befunde von medizinischen Sachverständigen einholen, um sachgerecht entscheiden zu können. 3,5 Mio Euro mussten für die Arbeit der Gutachter bezahlt werden, 920 625 Euro flossen als Prozesskostenhilfe an die Kläger.

Empört reagiert Silvia Fleck auf die zunehmenden Attacken gegenüber Richtern im Internet. Auch heimlich erstellte Filmaufnahmen seien schon ins Netz gestellt worden. „Wir müssen die Richter in Schutz nehmen und immer auf der Hut sein. Wir sind gezwungen, eine höhere Sicherheitsstufe zu fahren.“