Gelsenkirchen. Die Deutsche Annington schickte ihren Mietern im Haus Leithestraße im Stadtteil Ückendorf eine Mieterhöhung. Darin enthalten war ein sechsprozentiger Zuschlag pro Quadratmeter auf die Nettokaltmiete für die „bessere Wohnlage“. Ein Mieter wollte das nicht akzeptieren – und erhielt Recht.

Begehrte Wohnlagen liegen nicht immer, aber häufig im Süden einer Stadt. Süden, das geht einher mit der Vorstellung von Sonne, viel Grün. Das sah auch die Deutsche Annington und schickte ihren Mietern im Haus Leithestraße im Stadtteil Ückendorf eine Mieterhöhung ins Haus. Darin enthalten war eine Erhöhung von 33 Cent pro Quadratmeter und Monat für die Wärmedämmung, ein Cent für die Gegensprechanlage und ein sechsprozentiger Zuschlag pro Quadratmeter auf die Nettokaltmiete für die „bessere Wohnlage“.

Wie die Wohnlage ist, darüber gingen die Meinungen im Haus auseinander. Ein Anwohner aber hatte zumindest Zweifel an dieser Darstellung. 14 Euro mehr sollte er für 70 Quadratmeter-Wohnung im Dachgeschoss zahlen. Er weigerte sich, vom Deutschen Mieterbundes Gelsenkirchen bekam er juristische Rückendeckung.

Deutsche Annington zog vor Gericht

Die Deutsche Annington zog vor Gericht. Vor der eigentlichen Verhandlung um die Mieterhöhung wollte sich die Gelsenkirchener Richterin persönlich ein Bild vor Ort machen. Zeitpunkt: nachmittags um 15 Uhr. Eine Entscheidung, die Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterbund Gelsenkirchen sehr begrüßt.

Pikant: In den Jahren 2008 und folgende hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen aufgrund der Begrünung und der großen parkähnlichen Flächen einen Mietzuschlag stets für gerechtfertigt gehalten.

Doch 2014 stellt sich für das Gerichts die Lage ganz anders dar. Zwar sei immer noch eine große Grünfläche vorhanden, aber in den letzten Jahren habe sich ein Gewerbegebiet entwickelt, das „zu erheblichen Beeinträchtigungen führt“: eine Fahrschule mit häufigen An- und Abfahrten, Geräuschbeeinträchtigungen durch Containerbe- und -entladungen, dazu „in erheblichem Umfang“ Autoverkehr auf der Leithestraße. All das stellte das Gericht bei einem viertelstündigen Spaziergang fest und kam zu dem Schluss: Die Leithestraße ist eine „normale Gelsenkirchener Wohnlage“. Es wies die Klage der Deutschen Annington ab, da sie „unbegründet“ sei. Der Anwohner zahle bereits die ortsübliche Miete, so dass für eine Mieterhöhung kein Raum sei.

Beim Mieterschutzbund Rat und Hilfe gesucht

Ein Sieg für den Anwohner, der sich beim Mieterschutzbund Rat und Hilfe suchte. Nicht jedoch für die anderen Mieter der Leithestraße. Sie akzeptierten die Erhöhung – und zahlen. „Selbst nach dem juristischen Erfolg ihres Nachbarn haben sie keine Chance mehr auf Erfolg und bekommen auch kein Geld zurück“, so Rechtsanwalt Tiefenbacher.

Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher beschreibt die Annington-Siedlung in Ückendorf als „gehegt und gepflegt“. Der Großvermieter habe das Recht, die Miete zu erhöhen. Ob der Mieter die Erhöhung akzeptiere, stehe auf einem anderen Blatt. Das sollte gründlich geprüft werden.

Die Annington sagt zu dem Fall, „dass der oben angesprochene Zuschlag in Zukunft nicht mehr angesetzt werden dürfe. Dieser Auffassung des Gerichts werden wir selbstverständlich Folge leisten.“ Für die Mieter, die die Mieterhöhung akzeptiert hatten, bleibt sie aber bestehen.

AZ 210 C 225/14