Gelsenkirchen. . In keiner Nacht brennt es so häufig wie in der zum Jahreswechsel. Die Feuerwehr Gelsenkirchen gibt Tipps, wie man mit Feuerwerk Spaß haben kann.

In keiner Nacht brennt es so häufig wie zum Jahreswechsel. Oft werden Brände durch einen unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Vor allem Balkone, die mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur - ungewollten - Zielscheibe der „Böllerei“. Aber auch brennende Kellerräume, Gartenlauben und Fahrzeuge sind keine Seltenheit.

Auch der Rettungsdienst in Gelsenkirchen ist in der Silvesternacht ständig im Einsatz (zum Jahreswechsel 2013/2014 waren es insgesamt 90 Rettungswageneinsätze und 26 Krankentransporte). Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, Feuerwerkskörper werden gezündet. Vor allem schwere Verletzungen wie Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen werden durch den unsachgemäßen Umgang mit „Böllern“ leider immer wieder verursacht. Daneben ist übermäßiger Alkoholgenuss die häufigste Ursache für Einsätze. Folgend Hinweise der Feuerwehr Gelsenkirchen:

Gefahr geht nicht nur vom Feuerwerk aus

Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie „Böller“ nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.

Feuerwerk muss eine BAM-Kennzeichnung tragen

Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel und erteilt nach bestandenem Test eine Prüfnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden: Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich, sondern strafbar. Die Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!

Ausschließlich geeignetes Feuerwerk verwenden

Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden. Dazu gehören, erläutert die Feuerwehr, beispielsweise Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln und andere Artikel.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel - hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung. So können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur im Freien angezündet werden. Feuerwerkskörper niemals in der Hand zünden. Kanonenschläge, Böller etc. am besten auf dem Boden entzünden und ausreichenden Abstand suchen.

Raketen aus geeigneten Halterungen starten

Feuerwerksraketen dürfen nie aus der Hand gestartet werden. Nutzen Sie zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.

Suchen Sie sich eine sichere Umgebung

Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder für Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden entstehen. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der Nähe von Gebäuden und Balkonen. Schließen Sie Mülltonnen. In der Silvesternacht sollten Fenster- und Lüftungsöffnungen geschlossen werden.

Den Knaller-Vorrat sicher verwahren

Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/verschlossen werden.

An Löschmittel sollte vorher gedacht werden

Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), so die Feuerwehr. Feuerlöschern oder Löschspray. Achten Sie auch darauf, dass Sie diese Hilfsmittel im Brandfall schnell erreichen können.

Im Ernstfall die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren

Sollte es in der Silvesternacht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (etwa Haus- oder Kfz-Verbandskasten). Kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie sie dann steril ab.

Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung/das Haus. Alarmieren Sie die Feuerwehr über 112. Sorgen Sie dafür, dass die Zufahrt für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen Sie die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte nicht für zusätzliche Gefahren durch Feuerwerk!

Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – ansonsten sind Bußgelder möglich!