Gelsenkirchen. Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt, die Gesundheitskarte mit Bild ist Pflicht, Produkte von Online-Händlern müssen ein EU-Label haben.

Das neue Jahr bringt für Verbraucher viele Neuerungen. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale haben wir einige wichtige Neuerungen zusammengefasst.

Geld

Der gesetzliche Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent. Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht.

Die Bezüge für Hartz IV-Empfänger steigen um gut zwei Prozentpunkte. Für Alleinstehende bedeutet das eine Erhöhung um acht Euro auf dann 399 Euro (zurzeit: 391) pro Monat. Die Anhebung für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, gilt auch für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Gesundheit

Die alte Krankenversicherungskarte ist Geschichte: Ab 1. Januar 2015 öffnet nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. Unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum verlieren die alten Karten ihre Gültigkeit.

Höhere Freibeträge schonen ab 2015 den Geldbeutel bei den Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen: Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können künftig als Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner 5103 Euro (bisher: 4977 Euro) abgezogen werden. Auch 2015 bleibt es hingegen beim bisherigen Freibetrag von 7008 Euro je Kind.

Kommunikation

Ab dem 1. Januar 2015 einen Standardbrief zu versenden, wird 62 Cent (bisher: 60 Cent) kosten. Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Briefmarken mit höherem Wert: Statt bislang 75 Cent werden dafür 80 Cent fällig. Der innerdeutsche Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm wird dagegen fünf Cent billiger und kostet nur noch 85 Cent. Marken mit den neuen Werten sind seit dem 4. Dezember im Internet zu kaufen.

Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. April 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken und bis zum Ende der Beitragsperiode 2016 Bestand haben.

Energie

Ab 1. Januar 2015 sind auch Onlinehändler verpflichtet, das EU-Label zur Energieeffizienz für alle Produktgruppen, die damit gekennzeichnet werden müssen, in ihren Shops vollständig abzubilden. Das gilt für Kühl- und Klimageräte ebenso wie für Waschmaschinen, Lampen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Staubsauger, Leuchten und Fernseher. Vorteil: Der Verbraucher kann künftig so auch online sofort erkennen, welche die beste Effizienzklasse in einer Gerätegruppe ist.

Strom

Die EEG-Umlage sinkt. Die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern geht um 0,15 Cent pro Kilowattstunde zurück. Die Netzentgelte aber sinken nicht flächendeckend, sondern entwickeln sich unterschiedlich. Wer die Ankündigung einer Preissteigerung erhält, sollte deshalb über einen Wechsel des Anbieters nachdenken.