Gelsenkirchen. Mehr als drei Jahre müssen die Chefs der Gelsenkirchener Brotfabrik Stauffenberg wegen Betruges ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Landgerichts Essen.
Das Landgericht Essen bleibt ein gefährliches Pflaster für angeklagte Manager. Am Donnerstag schickte die I. Strafkammer den Besitzer und Geschäftsführer der Gelsenkirchener Großbäckerei Stauffenberg, Frank Ostendorf (47), für drei Jahre und neun Monate wegen eines Millionen-Betruges in 25 Fällen ins Gefängnis.
Der kaufmännische Geschäftsführer Carsten K. (52) bekam ebenfalls drei Jahre und neun Monate Jahre Haft. Lediglich das für Verkauf und Marketing zuständige Vorstandsmitglied Martin L. (47) erhielt mit drei Jahren und drei Monaten Gefängnis eine etwas niedrigere Strafe.
Betrug um sechs Millionen Euro
Das Trio der inzwischen pleite gegangenen Großbäckerei, die Discounter wie Aldi, Lidl und Netto beliefert hatte, hat nach eigenem Geständnis und Urteil der Kammer die Stuttgarter Süd-Factoring-Gesellschaft zwischen Juni und September 2013 um rund sechs Millionen Euro betrogen.
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Bei längeren Laufzeiten zur Bezahlung der Rechnungen durch die Kunden, finanzieren diese Factoring-Gesellschaften den Rechnungsbetrag gegen eine Gebühr vor. Die Stauffenberg-Geschäftsführer hatten das ausgenutzt, als ihr Unternehmen in die Krise geraten war, und der Stuttgarter Firma Scheinrechnungen eingereicht.
Frühes Geständnis wirkt strafmildernd
Die Angeklagten hatten den Betrug damit zu erklären versucht, dass sie das Unternehmen Stauffenberg retten und Arbeitsplätze erhalten wollten. Richter Edgar Loch rügte im Urteil die Bedenkenlosigkeit, mit der die drei Angeklagten die Stuttgarter Firma in Gefahr gebracht hatten: „Für ihre eigenen Interessen haben sie sich über die Gefahren für die Süd-Factoring völlig hinweggesetzt.“
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer das frühe und umfassende Geständnis der Angeklagten. Der enorme Schaden von sechs Millionen Euro, von dem 500.000 Euro zurückgezahlt wurden, führe aber zu den ausgesprochenen Strafen. Im Gegensatz zur XV. Strafkammer bei der Verurteilung des ehemaligen Arcandor-Managers Thomas Middelhoff verzichtete die I. Strafkammer bei ihren drei Angeklagten auf die sofortige Verhaftung. In Freiheit können sie jetzt abwarten, ob der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigt.