Gelsenkirchen-Buer. Für den Wurf eines Schlüsselanhängers mit einer Billardkugel auf Ex-Schiedsrichter Markus Merk hat das Amtsgericht Buer einen Schalke-Fan aus Gronau zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah einen “erheblichen Nachahmungseffekt“. Getroffen hatte der 35-jährige Fan Merk nicht.

Es kommt nicht häufig vor, dass sich die Art der Berichterstattung eines Fernsehsenders strafmildernd auf ein Urteil eines deutschen Gerichtes auswirkt. Jetzt aber war es so: Weil er im Oktober vergangenen Jahres einen Schlüsselanhänger mit einer Billardkugel auf den ehemaligen Schiedsrichter Markus Merk warf, musste sich ein Schalke-Fan vor dem Amtsgericht Buer verantworten. Sechs Monate auf Bewährung, unter Auflagen, hieß es am Ende.

Der Fernsehsender „Sky“ hatte beim Spiel der Königsblauen gegen Kaiserslautern eine Diskussion mit dem Schiedsrichter geplant, der wegen seines Verhaltens im Jahr 2001, als Schalke vier Minuten Meister war, bei den Schalke-Fans nicht sehr beliebt ist. Ursprünglich war dieses Gespräch vor der Nordkurve geplant. Wegen lautstarker Proteste fand die Diskussion vor der Südkurve statt.

Der Angeklagte zeigte sich in dieser Sache geständig

Dort stand auch der Angeklagte, dem während der Diskussion der Schlüsselanhänger mit Billardkugel zugesteckt worden war. Der 35-Jährige warf diesen dann in Richtung der Diskutierenden, traf Merk aber nicht.

Der Angeklagte zeigte sich in dieser Sache geständig. Mehr noch. Nach dem Spiel heimgekehrt, hatte er sich der Polizei gestellt. Ein wesentlicher Faktor, wie der Verteidiger in seinem Plädoyer betonte. „Dieses Verfahren hätte es nicht gegeben, wenn sich der Angeklagte nicht selbst gestellt hätte.“

Das hatte auch die Staatsanwaltschaft zuvor honoriert. Dennoch betonte sie: „Der Nachahmungseffekt solcher Aktionen ist erheblich. Es sehen unheimlich viele zu und des Beifalls der Schalker können sie sich sicher sein – aber es ist der falsche Beifall.“

Mit dem Strafmaß von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, einem Stadionverbot für die ersten drei Ligen innerhalb dieser Zeit und einer Geldstrafe von 1800 Euro folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nicht aber ohne zu betonen, dass das Verhalten des Fernsehsenders seinen Teil zu dem Geschehen beitrug. So wirkte sich unter anderem strafmildernd aus, „dass die ganze Aktion des Senders provokativ war“.