Gelsenkirchen-Buer. . In manchen Städten ist das Bezahlen von Parkgebühren per Mobiltelefon bereits möglich. Andreas Est, von der CDU möchte diesen Service nun auch in Gelsenkirchen einführen. Doch die Stadt lehnt ab: Dieser Luxus sei finanziell nicht möglich.

Castrop-Rauxel hat’s schon, Bottrop will es, Gelsenkirchen ziert sich: So lässt sich die aktuelle Diskussion um das Bezahlen von Parkgebühren per Mobiltelefon zusammenfassen. Trotz eines erneuten Vorstoßes von Andreas Est, Sprecher der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord, will die Verwaltung diese Idee nicht in die Tat umsetzen. Ihr Hauptargument: die Kosten.

„Sie führen nur Negativ-Argumente an und sprechen von Mindereinnahmen, deren Höhe Sie nicht beziffern können“, kritisierte Est, nachdem die Verwaltung auf zusätzliche Kosten für die Einrichtung, den Betrieb und die Wartung dieses zusätzlichen Services hingewiesen hatte.

Handyparken nur als Ergänzung

Das Handyparken sei nur als Ergänzung der bereits vorhandenen Parkraumbewirtschaftung möglich, argumentierte die Stadt. Die Mitarbeiter müssten bei der Parküberwachung mit zusätzlichen Geräten ausgestattet, Parkplätze und Parkautomaten mit Zusatzschildern versehen werden. Die zusätzlichen Kosten, zu denen dieses freiwillige Angebot führe, und damit verbundene Mindereinnahmen stellten in einer Gemeinde unter Haushaltsaufsicht einen „Luxus“ dar, der finanziell nicht darstellbar sei, so Verkehrsplanerin Bettina Lenort. Die Mindereinnahmen resultierten aus dem so genannten Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit einem Betreiber abgeschlossen werden müsse. Dieser könne bis zu 15 Prozent der Parkgebühren einbehalten.

Kein bundesweit einheitliches System

Da es bundesweit kein einheitliches System gebe, müsse jeder Autofahrer sich vorab informieren, ob und welches System in welcher Stadt vorhanden ist. Einige Anbieter benügten sich mit einer Telefonnummer, die auf den Zusatzschildern stehe, andere verlangten zuvor eine separate Registrierung der Teilnehmer. Für den Autofahrer entstünden nicht nur Kosten durch die Parkgebühren, sondern auch durch die SMS, die an den Systembetreiber geschickt werden müsse.

In Gelsenkirchen betrage die Mindestparkgebühr lediglich zehn Cent. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, an jedem Parkscheinautomaten bargeldlos mit der Geldkarte zu zahlen.

Durch diese Vielzahl der Gegenargumente wollte sich Andreas Est nicht abschrecken lassen. Er verwies auf die Zahlungsmoral, die beim Handyparken höher sei. Und auf seinen eigenen Arbeitgeber: Die Stadt Hamm habe das Handyparken unbürokratisch eingeführt und damit nur gute Erfahrungen gemacht.