Gelsenkirchen.
Antrag abgelehnt: Das ehemalige Ausflugslokal Möllers Bauer am Ostring in Buer darf nicht zur Wohnfläche umgebaut werden. Die Begründung: „Die Stadt hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der Bereich als Naherholungsgebiet weiterentwickeln soll."
Für Dieter Koch und seinen Sohn Alexander lief es nicht gerade ideal am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Klage zurückgezogen, Verfahren eingestellt, die Kosten trägt der Kläger, Streitwert 11 250 Euro.
Hochgerechnet sind das in etwa die Verwaltungskosten für einen Bauantrag für zwei Wohnungen im ehemaligen Ausflugslokal Möllers Bauer am Ostring in Buer , die angesetzt wurden.
Dabei trafen Vater und Sohn durchaus auf Wohlwollen seitens der Richter. Und selbst die Beklagte, die Stadt, zeigte Verständnis für die Bauwünsche der Anwälte, die letztlich zum Rechtsstreit führten. Doch das Baugesetzbuch, speziell der § 35, ließen den Beteiligten keinen Ermessensspielraum, machte Richter Gerald Buck deutlich: „Ihre Motive leuchten uns ein. Aber die Gemeinde ist eng an die Kette gelegt. Und das Gericht kann auch nicht empfehlen, einen Kompromiss am Gesetz vorbei zu schließen“
Drei Pächter in Folge gaben auf
Die Vorgeschichte: Koch wohnt seit rund vier Jahrzehnten auf der Hofanlage mit alten Ställen, Reithalle und Gastwirtschaft. Die Nutzung für den Reitsport und als Ausflugsgaststätte war und ist festgeschrieben. Vor rund viereinhalb Jahren hat Koch den Komplex gekauft. Da lief es schon nicht mehr so glänzend mit dem Lokal. Drei Pächter in Folge gaben auf, einer verschwand gar in einer Nacht- und Nebelaktion. Seit Anfang 2008 ist das 400 m² große Lokal ungenutzt. Nachfragen gab es zwar, beispielsweise für ein „Folklorelokal“ oder gar „von einem Motorradclub, der fand das Gelände ideal“, sagt Koch. Konkretes ergab sich jedoch nicht. Und so entstand bei Koch der Plan, 250 m² der Gaststätte zu Wohnraum für seine Kinder umzubauen. Zur Immobilie gehört das Haupthaus mit einer Wohnung im Erdgeschoss und zwei weiteren Wohneinheiten, die Umnutzung der Gaststätte lag da für den Eigentümer nahe.
Bereich soll sich als Naherholungsgebiet weiter entwickeln
Er startete die entsprechende Bauvoranfrage, stieß im April 2009 jedoch auf Ablehnung. Erörterung und Ortstermin folgten. Und nun die Sitzung vor der 6. Kammer. Die Argumentationslinie der Stadt blieb dabei stets gleich. Das Flurstück liegt inmitten von Grünfläche im Außenbereich, im regionalen Flächennutzungsplan vom Mai 2010 wurde der Status nochmals festgeschrieben. Der Bereich gilt der Naherholung, eine Umnutzung würde öffentliche Belange berühren. Ein privilegiertes Voraben sei nicht zu erkennen. „Die Stadt hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der Bereich als Naherholungsgebiet weiterentwickeln soll“ , so Buck. „Was ist für die Belange der Stadt und die Naherholung besser? Eine laute Ausflugskneipe, ein Gebäude, das ungenutzt verfällt oder Wohnraum?“, fragte Koch. Wohl der Status quo mit Kneipe oder Verfall, musste er lernen. Aber auf keinen Fall eine Ausnahme-Lösung.