Gelsenkirchen-Horst. Seit über zwei Wochen fließt in zwei Häusern in Horst kein warmes Wasser. Der Vermieter reagierte erst verspätet. Welche Rechte die Mieter haben.
Seit mehr als zwei Wochen bleiben die Heizungen in den Häusern an der Graslitzer Straße 13-15 kalt. 28 Bewohner frieren bei herbstlichen Temperaturen. Nicht einmal eine heiße Dusche können sie nehmen – aus den Wasserhähnen kommt nur kaltes Wasser. Der Verwalter, die Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV), soll weder aus Anrufe noch auf E-Mails reagieren.
„Mir ist einfach nur so kalt“, sagt eine Mieterin. Sie lebt mit ihrem Mann und ihren Kindern in einer der Wohnungen. Ihr Sohn ist Gärtner, der Mann Metzger. Wenn sie von der Arbeit kommen, laufen drei Wasserkocher gleichzeitig, damit sie wenigstens die nötigste Körperhygiene erledigen können.
„Verkettung unglücklicher Umstände“
Die ZBVV
Die Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH ist ein deutschlandweit tätiges Wohnungsunternehmen mit Sitz in Erlangen. In NRW gibt es Vertretungen in Duisburg und Dortmund.
Die ZBVV ist oft nicht der Eigentümer der vermieteten Wohnungen, sondern nur Verwalter. Besitzer der Immobilien sind unter anderem die ZBI Gruppe oder Uni Immo.
Tiefenbacher rät Mietern, sich im Streitfall auch an die Eigentümer zu wenden. Wem die Wohnung gehört steht unter anderem auf der Nebenkostenabrechnung.
„Eine Verkettung unglücklicher Umstände“, soll laut ZBVV Schuld sein, dass in Horst seit Wochen gefroren wird. Nach einem Wasserrohrbruch in einem der Häuser soll ein Heizungsmonteur versehentlich die gesamte Warmwasserversorgung für beide Immobilien lahmgelegt haben, teilt der Verwalter auf WAZ-Nachfrage mit. Der zuständige Hausverwalter sei zudem krank, sein Vertreter habe die Beschwerdemails nicht gelesen. „Das ist inakzeptabel und darf nicht passieren“, lautet unumwunden die Selbsteinschätzung des Unternehmens.
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Am Mittwochabend war schließlich ein zweiter Handwerker vor Ort. Zum späten Abend hin funktionierte dann alles wieder – zunächst. Am Donnerstagmorgen berichteten Mieter auf erneute Nachfrage, dass die Heizungen zwar in den meisten Wohnungen seit dem Vorabend wieder warm würden, einige Haushalte aber noch immer im Kalten säßen.
Installateure sollen erneut anrücken
Probleme bereitete auch die Warmwasserversorgung: Mittwochabend kam warmes Wasser aus den Leitungen, Donnerstagmorgen in einigen Wohnungen wieder nur kaltes. Die ZBVV hat nun versprochen, sich umgehend darum zu kümmern. „Der zuständige Verwalter wurde sofort informiert. In der nächsten Stunde werden die Installateure erneut durch den Bestand gehen.“
Dass die Mängel schnell behoben werden ist übrigens nicht nur im Sinne der Mieter, wie Ernst Georg Tiefenbacher, Vorsitzender des Gelsenkirchener Mietervereins erklärt: „Wenn auch nur einen Tag die Heizung ausfällt, hat der Mieter die Möglichkeit, den Vermieter zu rügen.“ Gerade in der Heizungsperiode ab Anfang Oktober könne die Miete mit sofortiger Wirkung auf Null gesetzt werden.
Betroffene sollen sich an einen Anwalt wenden
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Tiefenbacher rät, bei einer Störung der Heizung noch am selben Tag schriftlich den Vermieter zu informieren. „Am nächsten, spätestens aber am übernächsten Tag steht man dann beim Anwalt oder vor Gericht“, sagt er. Mit einem Gerichtsbeschluss können Mieter zusätzlich Druck auf den Wohnungseigentümer ausüben und seien auf der sicheren Seite, wenn sie die Miete reduzieren.
Den Bewohnern an der Graslitzer Straße rät Tiefenbacher, die Miete für Dezember erst zu bezahlen, wenn wieder warmes Wasser fließt.