Gelsenkirchen-Buer. Untätigkeit bei der Bekämpfung von Ratten beklagt Anwohner Harald Besten: In Buer-Ost liefen die Schädlinge durch Gärten.

Ratten gibt’s in jedem Stadtteil, das ist auch Harald Besten bewusst. Abfinden mag er sich aber nicht damit, dass einige Anwohner in Buer-Ost untätig seien, wie er sagt. „Bei uns laufen Ratten auch tagsüber durch den Garten. Viele sehen das, machen aber nichts“, ärgert er sich und spricht gar von einer „Rattenplage“ rund um den Nordring. Davon ist der Stadt zwar nichts bekannt, sie stellt aber trotzdem klar: Schadnager-Bekämpfung ist Pflicht für jeden Grundstückseigentümer, ob privat oder nicht.

Aufgefallen sind Besten die Tiere besonders im größeren Umkreis Nordring/Polsumer Straße und im Gewerbegebiet Lindenstraße, wo derzeit Erdarbeiten stattfinden. Entsprechende Meldungen seien beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung zwar (noch) nicht eingegangen, aber es sei durchaus typisch, dass Ratten durch Bauarbeiten aufgescheucht würden, erklärte Dennis Raethel von der Abteilung Gefahrenabwehr auf Anfrage.

„Eigentümer müssen wirksam und nachhaltig agieren“

Mit Giftködern können Eigentümer selbst gegen Ratten vorgehen. Möglich ist es aber auch, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Mit Giftködern können Eigentümer selbst gegen Ratten vorgehen. Möglich ist es aber auch, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. © WP | Michael Kleinrensing

Laut „Ordnungsbehördlicher Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ müssten Grundstückseigentümer eigeninitiativ tätig werden, wenn sie vermehrt Ratten vor Ort feststellten. Genau definiert sei das freilich nicht, insofern bleibe es den Betroffenen überlassen, ob sie selbst Köder besorgten und auslegten oder einen Schädlingsbekämpfer beauftragten. „Wichtig ist nur, dass sie wirksam und nachhaltig agieren und gegebenenfalls noch einmal nachkontrollieren“, so Raethel.

Falls Eigentümer nicht selbst aktiv werden, können sich Anwohner beim der städtischen Beschwerde-Hotline melden (Telefon 0209 169-3000). „Unser Außendienst spricht dann vor Ort mit den Eigentümern und weist sie auf deren Pflichten hin. Die Mitarbeiter erklärten auch noch einmal, dass offen gelagerter Müll die Tiere anlockt. Reagieren sie trotz mehrfacher Fristsetzungen nicht, beauftragen wir von der Stadt aus einen Schädlingsbekämpfer und stellen dem Eigentümer die Kosten dafür in Rechnung.“ Zudem müssten sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen. Zu solchen Maßnahmen müsse die Stadt relativ selten greifen, so Raethel. „Zum Glück sind die meisten Eigentümer einsichtig und handeln.“

Ratten gelten vor allem deshalb als gefährlich, weil sie laut Experten etwa 120 Infektionskrankheiten übertragen; diese können über deren Ausscheidungen, Zecken und Flöhe zu anderen Tieren und den Menschen gelangen. Übertragen werden können etwa Tollwut, Tuberkulose, Bandwürmer und Fleckfieber.