Gelsenkirchen-Buer. Die Stadt will den Anblick zweier Schrottimmobilien an markanter Stelle in Buer nicht mehr dulden. Per Rückbaugebot will sie sie abreißen lassen.
Eingeschlagene Fenster, demolierte oder gestohlene Heizungen, herumliegender Müll und herumstreunende Ratten: Schöner Wohnen geht anders als in den drei Mehrfamilienhäusern Emil-Zimmermann-Allee 1 und Horster Straße 201-203. Schon seit Jahren ärgern sich Anwohner und Stadt über die verwahrlosten Immobilien, deren Eigentümer bislang nicht zu nachhaltigen Aktivitäten zu bewegen war. Nun greift die Stadt mit einem Rückbaugebot ein, an dessen Ende der rechtlich verfügte Abriss stehen soll – unter finanzieller Beteiligung des Besitzers, versteht sich. Die Maßnahme hat in Gelsenkirchen bislang noch Seltenheitswert: Sie wurde weniger als fünfmal angewendet.
„Die Gebäude stehen wegen der vielen baulichen Mängel schon seit Langem regelmäßig unter Kontrolle der Bauaufsicht, um sie mit Zäunen ausreichend abzusichern. Das klappt aber leider nicht immer. Die Zäune werden immer wieder verschoben, erst kürzlich haben sich alkoholisierte Personen Zugang verschafft und mit Steinen geworfen“, berichtet Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Womöglich schadstoffbelastete Baustoffe
Das Objekt Emil-Zimmermann-Allee 1 wurde 1958 als achtgeschossiges Wohngebäude mit 24 Einheiten genehmigt. Bei den Immobilien Horster Straße 201 bis 203, ebenfalls Baujahr 1958, handelt es sich um eine viergeschossige Mehrfamilienhaus-Bebauung mit sieben bzw. acht Wohneinheiten.
ie drei Häuser sind seit Jahren nicht mehr bewohnt und seien, so Ermittlungen der Stadt, auch künftig nicht mehr rentabel nutzbar. Denn die Schäden – darunter durch eindringendes Regenwasser und womöglich schadstoffbelastete Baustoffe – seien so immens, dass eine wirtschaftliche Sanierung ausgeschlossen sei.
„Anblick verunstaltet gesamtes näheres Umfeld“
Besonders ärgerlich: Die Immobilien befinden sich in einer städtebaulich markanten Lage, gelegen an einer Straßenecke, die den Eingang zum Stadtteil Buer bildet. Der Wohnturm Emil-Zimmermann-Allee 1 etwa ist von der Autobahn 2 sowie von der Halde Rungenberg – ein beliebtes Ausflugsziel – gut sichtbar. „Der Anblick verunstaltet das gesamte nähere Umfeld“, betont Olbering. Nicht nur er setzt auf das Rückbaugebot, das die Paragrafen 175 und 179 des Baugesetzbuches für den Fall ermöglichen, dass sich Gebäude-Mängel nicht durch Modernisierungen oder Instandsetzungen beheben lassen – und dass städtebauliche Gründe für die Umsetzung der Maßnahme sprechen.
Rückbau-Finanzierung über Fördertopf
Nachdem das Verfahren zum Aussprechen des Rückbaugebots eröffnet wurde, folgen weitere Nachforschungen, Vorarbeiten auf den Grundstücken sowie (weitere) Gespräche mit dem Eigentümer und möglichen Grundpfandrechts-Gläubigern.
Im Anschluss daran soll der Bescheid erlassen werden, der den Eigentümer verpflichtet, die Beseitigung der Gebäude zu dulden.
Die Kosten für den Abriss und die Altlastenentsorgung sollen im Rahmen der Förderung „Modellvorhaben Problemimmobilien“ finanziert werden.
Der Eigentümer muss den Abriss der Gebäude durch die Stadt dulden und wird an den Kosten beteiligt. Laut einem Gutachten über die Rückbaukosten liegen diese bei voraussichtlich rund 960.000 Euro zuzüglich der Kosten für die Altlasten-Entsorgung. Dabei wird auch berücksichtigt, dass der Wert des Grundstücks durch den Abriss steigt.
„Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme ein scharfes Schwert ist. aber dieser städtebauliche Missstand muss beseitigt werden. Wir hoffen, das Ganze hat Signalwirkung auch für andere Eigentümer, die ihr Eigentum verwahrlosen lassen“, stellt Olbering klar. Er hofft, das Rückbaugebot noch 2019 realisieren zu können: Am Donnerstag, 11. Juli, hat der Rat darüber zu entscheiden.