Gelsenkirchen. Eingereicht wurde die Klage am 1. Juni beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Gladbecker Verein unterstützt Bürger organisatorisch und finanziell. Tempo 50 wird auf der Schnellstraße im gesamten Stadtgebiet gefordert
In Sachen A 52 gehen die Ausbaukritiker in Gladbeck jetzt neue Wege. Mit Unterstützung des Bürgerforums Gladbeck haben Anwohner der B 224 am 1. Juni eine Klage zur Verkehrsberuhigung auf der viel befahrenen Bundesstraße beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Das Bürgerforum unterstützt sie dabei organisatorisch und finanziell.
Die Klage richtet sich gegen die Stadt Gladbeck und die Bezirksregierung Münster. Ziel sei es, so Bürgerforums-Vorsitzender Matthias Raith, eine Reduzierung des Verkehrs und insbesondere eine Verminderung des nächtlichen Lärms zu erwirken. Kernpunkte der Forderungen in dem Rechtsstreit richten sich auf ein Tempolimit im Stadtgebiet auf 50 km/h und ein Fahrverbot für Lkw in den Nachtstunden, verbunden mit Umleitungsmaßnahmen.
Tempolimit im Stadtgebiet
Als Grundlage beziehen die Klagenden sich auf Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LANUV, des TÜV Nord und auf eigene Erhebungen, die deutliche Überschreitungen der maßgeblichen Lärmgrenzwerte ergeben hätten, insbesondere in den Nachtstunden. „Mit unserer Klage werden wir für eine spürbare Verringerung aller gesundheitsgefährdenden Immissionen sorgen, die von der B 224 ausgehen“, erklärt Matthias Raith.
„Erstmals seit Jahrzehnten wird damit ein praktischer Schritt zur Beendigung der immer unerträglicher werdenden Verkehrssituation auf der Gladbecker Ortsdurchfahrt der B 224 unternommen.“ Die Klage sei ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des vom Bürgerforum entwickelten Mobilitätskonzepts, mit dem eine Verbesserung der Nord-Süd-Verbindung von Marl bis Essen ohne Autobahnausbau erreicht werden könne.
Bundesverkehrswegeplan 2016
Als weiteres Argument für die Klageerhebung nennt Raith auch die im Bundesverkehrswegeplan 2016 veröffentlichten Pläne der Bundesregierung für die A 52 durch Gladbeck, in denen der Bau eines Tunnels von 1,5 km Länge offiziell nicht enthalten sei. „Mit der Klageerhebung sorgen wir dafür“, sagt Raith, „dass Gladbeck nicht bis St. Nimmerlein unter einer für Gesundheit und Lebensqualität schädlichen, auf Illusionen beruhenden Verkehrspolitik leiden muss. Die Illusion einer A 52 muss endlich vom Tisch.“