Gladbeck. . Die Ausweitung der Lkw-Maut wird die Bundesstraße 224 in Gladbeck wohl kaum entlasten.
Schon im April 2012 hatte der Planungsausschuss der Stadt auf Antrag von Grünen und SPD über die Ausweitung der Mautpflicht für Lkw auf die B 224 diskutiert, „um Ausweichverkehre von der A 43 und er A 2 zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren“.
Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach ab Juli 2018 auf allen Bundesstraßen für Lkw ab 7,5 Tonnen Mautpflicht gilt. „Es ist aber nicht zu erwarten, dass dies zu einer merklichen Entlastung des Schwerlastverkehrs auf der B 224 durch Gladbeck führen wird“, sagt der Leiter des Umweltreferates der Stadtverwaltung, Dr. Dieter Briese.
Nicht, dass man ihn falsch verstehe: „Aus Umweltsicht ist die generelle Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sinnvoll“, unterstreicht Briese, da damit gerade bei Ortsdurchfahrten „die Belastung mit Feinstäuben und Stickoxiden aus Lkw-Abgasen für die Bundesstraßenanlieger reduziert wird“. Man müsse aber zudem sehen, dass die mit dem Gesetz auch beabsichtigte Entlastung vom Lkw-Verkehr wohl nur auf die bislang nicht gebührenpflichtigen Bundesstraßen zutreffe, „die über längere Strecken relativ parallel zu mautpflichtigen Autobahnen verlaufen – und so als von Speditionen kostengünstige Alternative befahren werden“.
Stadtdurchfahrt günstiger als Umgehung über die Autobahn
Bei kurzen Bundesstraßenabschnitten jedoch „werden die Schwerlastverkehre sich wohl nicht reduzieren“, so Briese. Die zu zahlenden 16 Cent je Kilometer fielen dort weniger ins Gewicht und die abgebremste Stadtdurchfahrt sei zeitlich immer noch günstiger als die Umgehung über die Autobahn.
Und eben dies treffe auf den nur 2,6 Kilometer kurzen Bundesstraßenabschnitt vom A2-Kreuz Essen/Gladbeck bis A 52-Anschlussstelle Gelsenkirchen Buer-West zu. Hier werde wohl trotz Ampelstopp-Staus auf der Gladbecker Ortsdurchfahrt der B 224, aufgrund der berechenbaren Zeitverzögerung, keine Spedition einen Vorteil sehen, den Umweg ab Kreuz Marl-Nord über die A 43 und A 2 zu wählen.
Dass „eine Aufnahme in die Mautpflicht nicht zu signifikanten Verringerungen der Verkehrsbelastung auf der B 224 in Gladbeck führt“, diese Einschätzung hatte die Bezirksregierung Münster der Stadt Gladbeck bereits Ende Juli 2012 mitgeteilt. In einem Amtsschreiben, nachdem die Stadt als Ergebnis der Diskussion im Planungsausschuss die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zu den aufgelisteten, bestandsverbessernden Maßnahmen für die B 224 (Vorschläge der Fraktionen) beantragt hatte. Darunter waren neben der Maut beispielsweise auch die Punkte „Geschwindigkeitsbegrenzung verschärfen und ausdehnen“, „Geschwindigkeitsüberwachung“ oder „Einbeziehung in Umweltzone“ benannt worden.